Aufgaben, Tätigkeit und Nutzung des Salzburger Landesarchives sind gesetzlich geregelt. Der Langtitel des Salzburger Archivgesetzes in der derzeit (2014) geltenden Fassung lautet ''Gesetz vom 23. April 2008 über die Sicherung und Nutzung von öffentlichem Archivgut sowie die Tätigkeit der damit betrauten Archive (Salzburger Archivgesetz)''. Es enthält Begriffsbestimmungen und bezieht sich auf das Salzburger Landesarchiv und auf die Gemeindearchive. Es regelt Anwendungsbereich, Archivierung, Schutzfristen, Benutzung, sowie Erhaltung und Schutz des Archivgutes. | Aufgaben, Tätigkeit und Nutzung des Salzburger Landesarchives sind gesetzlich geregelt. Der Langtitel des Salzburger Archivgesetzes in der derzeit (2014) geltenden Fassung lautet ''Gesetz vom 23. April 2008 über die Sicherung und Nutzung von öffentlichem Archivgut sowie die Tätigkeit der damit betrauten Archive (Salzburger Archivgesetz)''. Es enthält Begriffsbestimmungen und bezieht sich auf das Salzburger Landesarchiv und auf die Gemeindearchive. Es regelt Anwendungsbereich, Archivierung, Schutzfristen, Benutzung, sowie Erhaltung und Schutz des Archivgutes. |