Dem Landesschulrat unterstellt sind die [[Bezirksschulrat|Bezirksschulräte]], die in Fragen der allgemeinbildenden Pflichtschulen in erster Instanz tätig sind. Für Berufsschulen sowie für die mittleren und höheren Schulen ist der Landesschulrat direkt verantwortlich. | Dem Landesschulrat unterstellt sind die [[Bezirksschulrat|Bezirksschulräte]], die in Fragen der allgemeinbildenden Pflichtschulen in erster Instanz tätig sind. Für Berufsschulen sowie für die mittleren und höheren Schulen ist der Landesschulrat direkt verantwortlich. |