Der Landesschulrat besteht lt. Bundes-Schulaufsichtsgesetz aus dem Präsidenten des Landesschulrates, dem Kollegium des Landesschulrates und dem Amt des Landesschulrates. Präsident des Landesschulrates ist hierbei immer der [[Landeshauptmann]]. In Salzburg wird das Amt vom Amtsführenden Präsidenten (dzt. [[Herbert Gimpl]]) geführt. | Der Landesschulrat besteht lt. Bundes-Schulaufsichtsgesetz aus dem Präsidenten des Landesschulrates, dem Kollegium des Landesschulrates und dem Amt des Landesschulrates. Präsident des Landesschulrates ist hierbei immer der [[Landeshauptmann]]. In Salzburg wird das Amt vom Amtsführenden Präsidenten (dzt. [[Herbert Gimpl]]) geführt. |