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Der '''Salzburger Landesschulrat''' ist laut ''Bundes-Schulaufsichtsgesetz von [[1962]]'' für die Schulaufsicht und Schulverwaltung als dem zuständigen Bundesminister unterstellte Organisation für das Gebiet des [[Salzburg (Bundesland)|Bundeslandes Salzburg]] zuständig.
 
Der '''Salzburger Landesschulrat''' ist laut ''Bundes-Schulaufsichtsgesetz von [[1962]]'' für die Schulaufsicht und Schulverwaltung als dem zuständigen Bundesminister unterstellte Organisation für das Gebiet des [[Salzburg (Bundesland)|Bundeslandes Salzburg]] zuständig.
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Dem Landesschulrat unterstellt sind die Bezirksschulräte, die in Fragen der allgemeinbildenden Pflichtschulen in erster Instanz tätig sind. Für Berufsschulen sowie für die mittleren und höheren Schulen ist der Landesschulrat direkt verantwortlich.
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Dem Landesschulrat unterstellt sind die [[Bezirksschulrat|Bezirksschulräte]], die in Fragen der allgemeinbildenden Pflichtschulen in erster Instanz tätig sind. Für Berufsschulen sowie für die mittleren und höheren Schulen ist der Landesschulrat direkt verantwortlich.
    
Der Landesschulrat besteht lt. Bundes-Schulaufsichtsgesetz aus dem Präsidenten des Landesschulrates, dem Kollegium des Landesschulrates und dem Amt des Landesschulrates. Präsident des Landesschulrates ist hierbei immer der [[Landeshauptmann]]. In Salzburg wird das Amt vom Amtsführenden Präsidenten (dzt. [[Herbert Gimpl]]) geführt.  
 
Der Landesschulrat besteht lt. Bundes-Schulaufsichtsgesetz aus dem Präsidenten des Landesschulrates, dem Kollegium des Landesschulrates und dem Amt des Landesschulrates. Präsident des Landesschulrates ist hierbei immer der [[Landeshauptmann]]. In Salzburg wird das Amt vom Amtsführenden Präsidenten (dzt. [[Herbert Gimpl]]) geführt.  

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