Zwischen 6 Uhr morgens und 22 Uhr abends müsse der österreichische Staatsbürger seinen Gehsteige und -wege längs seines Grundbesitzes so von Schnee und Eis freihalten, dass dieser gefahrlos für jedermann benützbar sei. So jedenfalls, steht es im Gesetz. Bei besonders ergiebigen Schneefall, so räumte man im Dezember 2010 im Büro der in der [[Stadt Salzburg]] für diese Probleme zuständigen Stadträtin [[Claudia Schmidt]] ([[ÖVP]]) ein, reiche allerdings das Freihalten eines 60-Zentimeter-Korridors (vorübergehend) aus. | Zwischen 6 Uhr morgens und 22 Uhr abends müsse der österreichische Staatsbürger seinen Gehsteige und -wege längs seines Grundbesitzes so von Schnee und Eis freihalten, dass dieser gefahrlos für jedermann benützbar sei. So jedenfalls, steht es im Gesetz. Bei besonders ergiebigen Schneefall, so räumte man im Dezember 2010 im Büro der in der [[Stadt Salzburg]] für diese Probleme zuständigen Stadträtin [[Claudia Schmidt]] ([[ÖVP]]) ein, reiche allerdings das Freihalten eines 60-Zentimeter-Korridors (vorübergehend) aus. |