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Der '''Große Ratsbrief''' von [[1481]] gewährte verbriefte Rechte der Salzburger Bürgerschaft Ende des [[15. Jahrhundert|15.]] bis Anfang des [[16. Jahrhundert]].

==Hintergrund==
Bewaffnete Auseinandersetzungen innerhalb der Bürgerschaft bildeten [[1287]] den Anlass, das überkommene Stadtrecht im so genannten [[Sühnebrief]] zu kodifizieren. Im Unterschied zu anderen Städten wurden Bürgermeister (erst [[1374]] zum ersten Mal erwähnt) und Ratsherren bisher vom Erzbischof nominiert. Um in seiner Auseinandersetzung mit dem Erzbischof die Bürger der Stadt für sich zu gewinnen, verbriefte dann Kaiser Friedrich III. neben anderen Privilegien die freie Wahl des Stadtrates und des Bürgermeisters im ''Großen Ratsbrief'' von 1481.

Bereits [[1511]] erzwang [[Erzbischof]] [[Leonhard von Keutschach]] durch das [[Gastmahl Festung Hohensalzburg]] gewaltsam die Rücknahme dieser Freiheiten. Ähnlich gewaltsam verfuhr [[1523]] Erzbischof [[Matthäus Lang]]. Die von Matthäus Lang [[1524]] erlassene Stadt- und Polizeiordnung gilt als (früh-)absolutistisches Rechtsdokument.

==Quelle==
* [http://www.stadt-salzburg.at/pdf/geschichtederstadtsalzburgimueberblick.pdf. www.stadt-salzburg.at]

[[Kategorie:Geschichte]]

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