Im zweiten Teil des "Sühnebriefes" erließ der Erzbischof als Stadtherr von Salzburg ein in zehn Artikel gegliedertes Stadtrecht. Dieses älteste schriftlich überlieferte Stadtrecht sollte nicht nur in der Haupt- und Residenzstadt Salzburg, sondern auch in allen anderen Städten des geistlichen [[Erzbistum (Überblick)|Fürstentums Salzburg]] Geltung besitzen. Es blieb bis in die zweite Hälfte des [[14. Jahrhundert]]s aufrecht. Dann wurde es durch ein umfangreiches neues Recht ersetzt, das in 130 Artikeln zahlreiche Bestimmungen aus dem Wiener Stadtrecht von [[1221]] übernommen hat. Daran ist zu erkennen, dass sich die geistliche Metropole von Bayern allmählich nach Österreich zu öffnen begann und der Einfluss der Habsburger im Fürstentum Salzburg zunahm. | Im zweiten Teil des "Sühnebriefes" erließ der Erzbischof als Stadtherr von Salzburg ein in zehn Artikel gegliedertes Stadtrecht. Dieses älteste schriftlich überlieferte Stadtrecht sollte nicht nur in der Haupt- und Residenzstadt Salzburg, sondern auch in allen anderen Städten des geistlichen [[Erzbistum (Überblick)|Fürstentums Salzburg]] Geltung besitzen. Es blieb bis in die zweite Hälfte des [[14. Jahrhundert]]s aufrecht. Dann wurde es durch ein umfangreiches neues Recht ersetzt, das in 130 Artikeln zahlreiche Bestimmungen aus dem Wiener Stadtrecht von [[1221]] übernommen hat. Daran ist zu erkennen, dass sich die geistliche Metropole von Bayern allmählich nach Österreich zu öffnen begann und der Einfluss der Habsburger im Fürstentum Salzburg zunahm. |