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'''Johann Andreas Weick''' (?, † [[1665]] in [[Salzburg]]) war Jurist, Advokat und Professor an der [[Benediktineruniversität Salzburg]].
==Leben==
Weick war Doktor beider Rechte, kaiserlicher Notarius und hochfürstlicher Salzburgischer Konsistorial- und Hofratsadvokat. 1643 übernahm er den seit dem Rücktritt von [[Johann Wilhelm Graß]] [[1627]] verwaisten Lehrstuhl für bürgerliches Recht. Am [[10. Februar]] [[1643]] hielt er unter Beisein des Fürsterzbischofs [[Paris Graf Lodron]] seine Antrittsvorlesung. Neben seinen Aufgaben an der Universität widmete er sich auch seiner eigenen Rechtsanwaltskanzlei, die er nicht aufgegeben hatte. Mit dieser erwarb er sich ein "ziemliches Vermögen". Obwohl er laut Zauner seine gründlichen Kenntnisse mit einem angenehmen Vortrag verband und damit als Lehrer höchst geeignet gewesen wäre, legte er [[1650]] seine Professur zurück. Er blieb bis zu seinem Tod in den ersten Monaten des Jahres [[1665]] Rechtsanwalt in Salzburg.
*'''Judas Thaddäus Zauner''': Biographische Nachrichten von den Salzburger Rechtslehrern von der Stiftung der Universität bis auf gegenwärtige Zeiten, Salzburg, Mayrische Buchhandlung, 1789
*[http://http://www.res.icar-us.eu/index.php?title=Weick,_Johann_Andreas_(-1665) RES: Johann Andreas Weick]
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[[Kategorie:Person]]
[[Kategorie:Person (Geschichte)]]
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[[Kategorie:Universitätsprofessor]]
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