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(Die provisorische Verfassung des Landes, [[Salzburger Landesgesetzblatt|LGBl]]. Nr.&nbsp;59/1918, sah keinen Landeshauptmann, hingegen eine aus drei Präsidenten und drei Stellvertretern bestehende Landesregierung vor; diese bildete zusammen mit weiteren acht Landesräten den Landesrat, welcher ebenfalls Regierungsfunktion hatte.)<ref> Diese kurze Landesverfassungsepisode endete ohne Änderung der provisorischen Landesverfassung; vielmehr wurde davon ausgegangen, dass die Salzburger provisorische Verfassung unmittelbar durch das von der Nationalversammlung beschlossene Gesetz betreffend die Übernahme der Staatsgewalt in den Ländern (StGBl. Nr.&nbsp;24/1918) modifiziert worden sei, und wurde am 29.&nbsp;November eine dessen Regelungen entsprechende Neuwahl der Landesregierung - insbesondere eines Landeshauptmannes und zweier Stellvertreter - durchgeführt. Vgl. dazu [[Richard Voithofer|Voithofer, Richard]]: ''»Drum schließt Euch frisch an Deutschland an ...« Die Geschichte der Großdeutschen Volkspartei in Salzburg 1920-1936'' (Diss. Salzburg 1999) insb. S.&nbsp;50 vor FN&nbsp;124. Gekürzt (S.&nbsp;49) veröffentlicht als [http://books.google.at/books?id=l_epwaB5q98C Band&nbsp;9] der Schriftenreihe des Forschungsinstitutes für politisch-historische Studien der [[Dr.-Wilfried-Haslauer-Bibliothek]], Wien 2000.</ref>
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(Die provisorische Verfassung des Landes, [[Salzburger Landesgesetzblatt|[[LGBl]]]]. Nr.&nbsp;59/1918, sah keinen Landeshauptmann, hingegen eine aus drei Präsidenten und drei Stellvertretern bestehende Landesregierung vor; diese bildete zusammen mit weiteren acht Landesräten den Landesrat, welcher ebenfalls Regierungsfunktion hatte.)<ref> Diese kurze Landesverfassungsepisode endete ohne Änderung der provisorischen Landesverfassung; vielmehr wurde davon ausgegangen, dass die Salzburger provisorische Verfassung unmittelbar durch das von der Nationalversammlung beschlossene Gesetz betreffend die Übernahme der Staatsgewalt in den Ländern (StGBl. Nr.&nbsp;24/1918) modifiziert worden sei, und wurde am 29.&nbsp;November eine dessen Regelungen entsprechende Neuwahl der Landesregierung - insbesondere eines Landeshauptmannes und zweier Stellvertreter - durchgeführt. Vgl. dazu [[Richard Voithofer|Voithofer, Richard]]: ''»Drum schließt Euch frisch an Deutschland an ...« Die Geschichte der Großdeutschen Volkspartei in Salzburg 1920-1936'' (Diss. Salzburg 1999) insb. S.&nbsp;50 vor FN&nbsp;124. Gekürzt (S.&nbsp;49) veröffentlicht als [http://books.google.at/books?id=l_epwaB5q98C Band&nbsp;9] der Schriftenreihe des Forschungsinstitutes für politisch-historische Studien der [[Dr.-Wilfried-Haslauer-Bibliothek]], Wien 2000.</ref>
    
* [[Alois Winkler]]
 
* [[Alois Winkler]]

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