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Textersetzung - „LGBl“ durch „LGBl
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== Kompetenzen ==
 
== Kompetenzen ==
Mit der Novelle des Landesrechnungshofgesetzes (LGBl Nr. 29/2012) vom [[1. April]] [[2012]] wurde das [[Salzburger Landesrechnungshofgesetz 1993]] überarbeitet. Die Novelle schuf die rechtliche Grundlage dafür, dass der obligate Prüfbericht  des Landesrechnungshofes (LRH) über den Rechnungsabschluss des  jeweiligen Jahres gleichzeitig mit dem Rechnungsabschluss in dem mit der  Finanzkontrolle betrauten Ausschuss des [[Salzburger Landtag]]es behandelt werden  kann.  
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Mit der Novelle des Landesrechnungshofgesetzes ([[LGBl]] Nr. 29/2012) vom [[1. April]] [[2012]] wurde das [[Salzburger Landesrechnungshofgesetz 1993]] überarbeitet. Die Novelle schuf die rechtliche Grundlage dafür, dass der obligate Prüfbericht  des Landesrechnungshofes (LRH) über den Rechnungsabschluss des  jeweiligen Jahres gleichzeitig mit dem Rechnungsabschluss in dem mit der  Finanzkontrolle betrauten Ausschuss des [[Salzburger Landtag]]es behandelt werden  kann.  
    
Damit dies möglich wurde, wurden die Rahmenbedingungen für diese Prüfung  wesentlich verbessert. Der vorläufige Rechnungsabschluss ist dem LRH  bis spätestens 1. April vorzulegen, die Stellungnahmefrist wurde auf  zwei Wochen verkürzt und der Bericht kann direkt dem mit der  Finanzkontrolle betrauten Ausschuss zugeleitet werden.  
 
Damit dies möglich wurde, wurden die Rahmenbedingungen für diese Prüfung  wesentlich verbessert. Der vorläufige Rechnungsabschluss ist dem LRH  bis spätestens 1. April vorzulegen, die Stellungnahmefrist wurde auf  zwei Wochen verkürzt und der Bericht kann direkt dem mit der  Finanzkontrolle betrauten Ausschuss zugeleitet werden.  

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