Damit dies möglich wurde, wurden die Rahmenbedingungen für diese Prüfung wesentlich verbessert. Der vorläufige Rechnungsabschluss ist dem LRH bis spätestens 1. April vorzulegen, die Stellungnahmefrist wurde auf zwei Wochen verkürzt und der Bericht kann direkt dem mit der Finanzkontrolle betrauten Ausschuss zugeleitet werden. | Damit dies möglich wurde, wurden die Rahmenbedingungen für diese Prüfung wesentlich verbessert. Der vorläufige Rechnungsabschluss ist dem LRH bis spätestens 1. April vorzulegen, die Stellungnahmefrist wurde auf zwei Wochen verkürzt und der Bericht kann direkt dem mit der Finanzkontrolle betrauten Ausschuss zugeleitet werden. |