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Der ''' Magistrat der Stadt Salzburg ''' stellt sicher, dass die [[Stadt Salzburg (Gebietskörperschaft)|Gebietskörperschaft ''Stadt Salzburg'']] die ihr zugewiesenen Aufgaben in der mittelbaren Bundesverwaltung und unmittelbaren Landesverwaltung, sowie Aufgaben in der Privatwirtschaftsverwaltung für die Bürger der [[Stadt Salzburg]] erfüllen kann. Er ist ein administrativer Hilfsapparat, der je nach Funktion und Aufgaben, teils als vollziehende Behörde dem Bürger übergeordnet auftritt und teils als Dienstleister für seine Kunden eine Leistung erbringt.   
 
Der ''' Magistrat der Stadt Salzburg ''' stellt sicher, dass die [[Stadt Salzburg (Gebietskörperschaft)|Gebietskörperschaft ''Stadt Salzburg'']] die ihr zugewiesenen Aufgaben in der mittelbaren Bundesverwaltung und unmittelbaren Landesverwaltung, sowie Aufgaben in der Privatwirtschaftsverwaltung für die Bürger der [[Stadt Salzburg]] erfüllen kann. Er ist ein administrativer Hilfsapparat, der je nach Funktion und Aufgaben, teils als vollziehende Behörde dem Bürger übergeordnet auftritt und teils als Dienstleister für seine Kunden eine Leistung erbringt.   
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==== Bezirksverwaltungsbehörde ====
 
==== Bezirksverwaltungsbehörde ====
 
Als [[Bezirkshauptmannschaft|Bezirksverwaltungsbehörde]] ist der Magistrat Salzburg für den Bezirk der Stadt Salzburg die sachlich und örtlich zuständige Behörde (erste Instanz) in der allgemeinen staatlichen Verwaltung; d.h. er ist in mittelbarer Bundesverwaltung oder in unmittelbarer Landesverwaltung hoheitlich die Bundes- und Landesgesetze vollziehend tätig. (= Statutarstadt)
 
Als [[Bezirkshauptmannschaft|Bezirksverwaltungsbehörde]] ist der Magistrat Salzburg für den Bezirk der Stadt Salzburg die sachlich und örtlich zuständige Behörde (erste Instanz) in der allgemeinen staatlichen Verwaltung; d.h. er ist in mittelbarer Bundesverwaltung oder in unmittelbarer Landesverwaltung hoheitlich die Bundes- und Landesgesetze vollziehend tätig. (= Statutarstadt)
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: Straßenverkehr, Gewerberecht, Wasserrecht, Naturschutz, Umweltschutz, Jugendschutz, Soziales, Schulen, ...
 
==== Gemeindebehörde ====
 
==== Gemeindebehörde ====
 
===== im eigenen Wirkungsbereich =====
 
===== im eigenen Wirkungsbereich =====
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==== Anstalten und Betriebe ====
 
==== Anstalten und Betriebe ====
 
Einrichtungen, die sich ihrer Natur nach dazu eignen, denen jedoch nicht die Eigenschaft als Unternehmung zuerkannt wurde, können durch Beschluss des Gemeinderates als städtische Anstalten oder Betriebe geführt werden.
 
Einrichtungen, die sich ihrer Natur nach dazu eignen, denen jedoch nicht die Eigenschaft als Unternehmung zuerkannt wurde, können durch Beschluss des Gemeinderates als städtische Anstalten oder Betriebe geführt werden.
: zB alle Seniorenheime der Stadt Salzburg, [[Stadtbibliothek]], [[Stadtarchiv]], [[Stadtgalerie]],   
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: zB alle Seniorenheime der Stadt Salzburg, [[Stadtbibliothek]], [[Salzburger Stadtarchiv|Stadtarchiv]], [[Stadtgalerie]],   
    
Die Stadt darf erwerbswirtschaftliche Unternehmungen nur errichten und betreiben, wenn dies im öffentlichen Interesse gelegen ist und wenn die Unternehmungen nach Art und Umfang unter Beachtung der Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit in einem angemessenen Verhältnis zum voraussichtlichen Bedarf und zur Leistungsfähigkeit der Stadt stehen. Die Eigenschaft als Unternehmung wird vom Gemeinderat zuerkannt. Er kann hierbei bestimmen, dass die Unternehmungen als Sondervermögen der Stadt zu führen sind; Rechtspersönlichkeit kommt ihnen nicht zu. Die Unternehmungen sind nach kaufmännischen Grundsätzen zu führen.
 
Die Stadt darf erwerbswirtschaftliche Unternehmungen nur errichten und betreiben, wenn dies im öffentlichen Interesse gelegen ist und wenn die Unternehmungen nach Art und Umfang unter Beachtung der Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit in einem angemessenen Verhältnis zum voraussichtlichen Bedarf und zur Leistungsfähigkeit der Stadt stehen. Die Eigenschaft als Unternehmung wird vom Gemeinderat zuerkannt. Er kann hierbei bestimmen, dass die Unternehmungen als Sondervermögen der Stadt zu führen sind; Rechtspersönlichkeit kommt ihnen nicht zu. Die Unternehmungen sind nach kaufmännischen Grundsätzen zu führen.
: zB [[Salzburg Museum]], [[Landestheater]] (Anm: gegründet als Stadttheater), [[Städtische Bestattung]], [[Städtische Eisarena]], [[Paracelsusbad]], [[Kurhaus Salzburg]], [[AYA Hallenbad]], Städtische Freibäder ([[Freibad Volksgarten]], [[Freibad Leopoldskron]], [[Freibad Alpenstraße]]), [[Städtische Gärtnerei]]     
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: zB [[Salzburg Museum]], [[Landestheater]] (Anm: gegründet als Stadttheater), [[Städtische Bestattung]], [[Eisarena Salzburg|Städtische Eisarena]], [[Paracelsusbad]], [[Kurhaus Salzburg]], [[Hallenbad Alpenstraße]], Städtische Freibäder ([[Freibad Volksgarten]], [[Freibad Leopoldskron]], [[Freibad Alpenstraße]]), [[Städtische Gärtnerei Salzburg|Städtische Gärtnerei]]     
    
== Abteilungen ==
 
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