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Dr. '''Gregorius Zallwein''' (* [[20. Oktober]] [[1712]] in Oberviechtach ([[Bayern|Oberpfalz]]); † [[6. August|6.]]/[[9. August|9.]] August [[1766]] in [[Salzburg]]) war ein Kirchenrechtler, der bedeutende Arbeiten zum kanonischen Recht verfasste und erste Versuche zu einer von gemäßigten Ansichten bestimmten Geschichte des deutschen Kirchenrechtes unternahm, sowie Rektor der [[Benediktineruniversität Salzburg]].
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Dr. '''Gregorius Zallwein''' (* [[20. Oktober]] [[1712]] in Oberviechtach ([[Bayern|Oberpfalz]]); † [[6. August|6.]]/[[9. August|9.]] August [[1766]] in [[Salzburg]]) war ein Kirchenrechtler, der bedeutende Arbeiten zum kanonischen Recht verfasste und erste Versuche zu einer von gemäßigten Ansichten bestimmten Geschichte des deutschen Kirchenrechtes unternahm, sowie [[Rektoren der Benediktineruniversität Salzburg|Rektor]] der [[Benediktineruniversität Salzburg]].
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==Leben==
 
==Leben==
Zallwein, mit Taufnamen Georg Adam, erlernte die Anfangsgründe der lateinischen Sprache in [[Regensburg]] und studierte die Dichtkunst, Rhetorik und Philosophie in Freising ([[Oberbayern]]). Hierauf trat er in das bayrische [[Benediktiner]]stift Wessobrunn ein, erhielt den Klosternamen Gregorius und legte am [[13. November]] [[1733]] die feierlichen Ordensgelübde ab. 1737 wurde er zum Priester geweiht. Nachdem er in dem gemeinschaftlichen Studium der baierischen Benediktiner-Kongregation die Theologie gehört hatte, kam er nach Salzburg und studierte hier an der Universität die Rechtswissenschaft. In sein Stift zurückgekehrt, wurde ihm zunächst das Amt eines Novizenmeisters übertragen. Im Jahre 1744 aber wurde er zum Prior erwählt. Nicht lange danach folgte er einem Ruf des Fürstbischofs von [[Gurk]], Joseph Maria Grafen von [[Thun]], um die von diesem gegründete Priesterschule zu leiten. Während er im kärntnerischen Straßburg die jungen Geistlichen in der Theologie, der Kirchengeschichte und dem kanonischen Recht unterwies, machte er selbst in diesen Wissenschaften von Tag zu Tag größere Fortschritte; besonders kam ihm dabei die reichhaltige Bibliothek des Bischofs sehr zu statten. Im Jahre 1749 verließ er Straßburg und ging nach Salzburg, wo er am 6. September desselben Jahres die juristische Doktorwürde erhielt, zum ordentlichen Professor des Kirchenrechts befördert und zugleich auch mit der Würde eines salzburgischen Geistlichen Rates bekleidet wurde.
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Zallwein, mit Taufnamen Georg Adam, erlernte die Anfangsgründe der lateinischen Sprache in [[Regensburg]] und studierte die Dichtkunst, Rhetorik und Philosophie in Freising ([[Oberbayern]]). Hierauf trat er in das bayrische [[Benediktiner]]stift Wessobrunn ein, erhielt den Klosternamen Gregorius und legte am [[13. November]] [[1733]] die feierlichen Ordensgelübde ab. 1737 wurde er zum Priester geweiht. Nachdem er in dem gemeinschaftlichen Studium der baierischen Benediktiner-Kongregation die Theologie gehört hatte, kam er nach Salzburg und studierte hier an der Universität die Rechtswissenschaft. In sein Stift zurückgekehrt, wurde ihm zunächst das Amt eines Novizenmeisters übertragen. Im Jahre 1744 aber wurde er zum Prior erwählt. Nicht lange danach folgte er einem Ruf des Fürstbischofs von [[Gurk]], Joseph Maria Grafen von [[Thun]], um die von diesem gegründete Priesterschule zu leiten. Während er im kärntnerischen Straßburg die jungen Geistlichen in der Theologie, der Kirchengeschichte und dem kanonischen Recht unterwies, machte er selbst in diesen Wissenschaften von Tag zu Tag größere Fortschritte; besonders kam ihm dabei die reichhaltige Bibliothek des Bischofs sehr zu statten. Im Jahre [[1749]] verließ er Straßburg und ging nach Salzburg, wo er am [[6. September]] desselben Jahres die juristische Doktorwürde erhielt, zum ordentlichen Professor des Kirchenrechts befördert und zugleich auch mit der Würde eines salzburgischen Geistlichen Rates bekleidet wurde.
 
   
 
   
Mit ihm begann in Salzburg eine neue, glückliche Epoche des Kirchenrechts; denn seine Vorgänger waren bloße Dekretalisten gewesen, deren Beschäftigung sich größtenteils auf das ''Corpus iuris Canonici'' beschränkte. Zallwein hingegen erzeigte sich als Kirchenrechtslehrer im ganzen Umfang des Wortes; er ging bis auf die Urquellen des geistlichen Rechtes zurück; er versuchte die Grenzlinie zwischen päpstlicher, bischöflicher und landesfürstlicher Gewalt zu zeichnen, verbreiterte sich in seinen Vorlesungen über das gesamte öffentliche wie auch das Privatkirchenrecht und benützte hiebei auch ausgiebig die Schriften der [[Evangelische Kirche|Protestanten]]. Großen Wert legte er auf das bisher in Salzburg vernachlässigte allgemeine deutsche und insbesondere das salzburgische Kirchenstaatsrecht.
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Mit ihm begann in Salzburg eine neue, glückliche Epoche des Kirchenrechts; denn seine Vorgänger waren bloße Dekretalisten gewesen, deren Beschäftigung sich größtenteils auf das ''Corpus iuris Canonici'' beschränkte. Zallwein hingegen zeigte sich als Kirchenrechtslehrer im ganzen Umfang des Wortes; er ging bis auf die Urquellen des geistlichen Rechtes zurück; er versuchte die Grenzlinie zwischen päpstlicher, bischöflicher und landesfürstlicher Gewalt zu zeichnen, verbreiterte sich in seinen Vorlesungen über das gesamte öffentliche wie auch das Privatkirchenrecht und benützte hiebei auch ausgiebig die Schriften der [[Evangelische Kirche|Protestanten]]. Großen Wert legte er auf das bisher in Salzburg vernachlässigte allgemeine deutsche und insbesondere das salzburgische Kirchenstaatsrecht.
 
Seine Vorlesungen und Schriften fanden großen Anklang und brachten ihm Privatschüler aus dem [[Salzburger Adel|Adel]] wie auch Hörer selbst aus [[Italien]], sogar aus [[Neapel]] ein. Er verwaltete das ordentliche Lehramt des Kirchenrechtes zehn Jahre hindurch.
 
Seine Vorlesungen und Schriften fanden großen Anklang und brachten ihm Privatschüler aus dem [[Salzburger Adel|Adel]] wie auch Hörer selbst aus [[Italien]], sogar aus [[Neapel]] ein. Er verwaltete das ordentliche Lehramt des Kirchenrechtes zehn Jahre hindurch.
 
   
 
   
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