| | Achso ist das gewesen. Nun denn. Trotzdem tut mir die Frau irgendwie leid. Das mit dem "Freilauf" ist ein totales Risiko, dass auch viele Unbeteiligte verletzt werden können. In dem Dorf, in welchem ich aufgewachsen bin und den Krampuslauf/Perchtenlauf (wie auch immer) angeschaut habe, ist nur selten etwas passiert: Absperrungen und Sicherheitskräften sei dank. --[[Benutzer:Andrea1984|Andrea]] ([[Benutzer Diskussion:Andrea1984|Diskussion]]) 14:02, 23. Nov. 2016 (CET) | | Achso ist das gewesen. Nun denn. Trotzdem tut mir die Frau irgendwie leid. Das mit dem "Freilauf" ist ein totales Risiko, dass auch viele Unbeteiligte verletzt werden können. In dem Dorf, in welchem ich aufgewachsen bin und den Krampuslauf/Perchtenlauf (wie auch immer) angeschaut habe, ist nur selten etwas passiert: Absperrungen und Sicherheitskräften sei dank. --[[Benutzer:Andrea1984|Andrea]] ([[Benutzer Diskussion:Andrea1984|Diskussion]]) 14:02, 23. Nov. 2016 (CET) |
| − | :: Lieber Andrea, fair oder unfair sind soziale Wertungen, die mit rechtlich Kriterien, die Interessen von zwei Kontrahenten wechselseitig abwägen, zwangsläufig in Konflikt geraten. Ich erkläre es Dir ganz einfach. Körperverletzung ist und bleibt strafrechtlich eine durch den Staat zu sanktionierende Tat. Ein individueller Täter ist dafür verantwortlich, zivil- und strafrechtlich. | + | :: Lieber Andrea, fair oder unfair sind soziale Wertungen, die mit rechtlich Kriterien, die Interessen von zwei Kontrahenten wechselseitig abwägen, zwangsläufig in Konflikt geraten. Ich erkläre es Dir ganz einfach. Körperverletzung ist und bleibt strafrechtlich eine durch den Staat zu sanktionierende Tat. Ein individueller Täter ist dafür verantwortlich, zivil- und strafrechtlich. Jedoch, wer sich (als Dritter) in eine gefahrengeneigte Situation selbst hin begibt, der muss auch in Kauf nehmen, dass er dort zu einem zivilrechtlich von ihm selbst zu tragenden Sach- oder Personenschaden kommen kann. Ein Veranstalter kann nicht für jedes Geschehen, insbesondere in chaotischen Menschenansammlungen, in die Pflicht genommen werden, wenn er allgemeine Verkehrssicherungspflichten eingehalten hat. Es bleibt eben auch eine Eigenverantwortung, dh auch die Bereitschaft selbst das Risiko zu tragen, wenn es (im wortwörtlichen Sinne) einmal schlagend wird. [[Benutzer:Xxlstier|Xxlstier]] ([[Benutzer Diskussion:Xxlstier|Diskussion]]) 16:11, 23. Nov. 2016 (CET) |
| − | Jedoch, wer sich (als Dritter) in eine gefahrengeneigte Situation selbst hin begibt, der muss auch in Kauf nehmen, dass er dort zu einem zivilrechtlich von ihm selbst zu tragenden Sach- oder Personenschaden kommen kann. Ein Veranstalter kann nicht für jedes Geschehen, insbesondere in chaotischen Menschenansammlungen, in die Pflicht genommen werden, wenn er allgemeine Verkehrssicherungspflichten eingehalten hat. Es bleibt eben auch eine Eigenverantwortung, dh auch die Bereitschaft selbst das Risiko zu tragen, wenn es (im wortwörtlichen Sinne) einmal schlagend wird. [[Benutzer:Xxlstier|Xxlstier]] ([[Benutzer Diskussion:Xxlstier|Diskussion]]) 16:11, 23. Nov. 2016 (CET) | |