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| | ==Einführung== | | ==Einführung== |
| | Googelt man das Stichwort Bodenverbrauch so scheinen auf den ersten Blick nur rund 1 800 Ergebnisse auf. Sieht man die ersten Eintragsseiten durch, so fällt auf, dass sich die Einträge mehrheitlich auf Verhältnisse, bzw. Studien in [[Deutschland]] oder der Schweiz beziehen. Die Suche nach einschlägigen österreichischen Unterlagen zeigt, dass hierzulande das Thema Bodenschutz vorrangig ist. Dieser ist als Teilbereich des Umweltschutzes bundesweit gesetzlich geregelt (BGBl. Nr. 491/1984). | | Googelt man das Stichwort Bodenverbrauch so scheinen auf den ersten Blick nur rund 1 800 Ergebnisse auf. Sieht man die ersten Eintragsseiten durch, so fällt auf, dass sich die Einträge mehrheitlich auf Verhältnisse, bzw. Studien in [[Deutschland]] oder der Schweiz beziehen. Die Suche nach einschlägigen österreichischen Unterlagen zeigt, dass hierzulande das Thema Bodenschutz vorrangig ist. Dieser ist als Teilbereich des Umweltschutzes bundesweit gesetzlich geregelt (BGBl. Nr. 491/1984). |
| − | Der Boden ist in Österreich verfassungsrechtlich gesehen ein Umwelt(Schutz)gut. Kompetenzrechtlich fällt der Bodenschutz – ausgenommen die Waldböden – in die Zuständigkeit der Länder. Das Salzburger Bodenschutzgesetz stammt aus dem Jahr [[2001]] und erstreckt sich nicht nur auf landwirtschaftliche sondern weitgehend auf alle Böden. Es beinhaltet Ziele wie die Erhaltung der Bodenfunktionen, die Vermeidung von Bodenerosion und Bodenverdichtung, die nachhaltige landwirtschaftliche Nutzung und schlussendlich die Umsetzung von Maßnahmen zur Bodenverbesserung und Bodensanierung. | + | Der Boden ist in Österreich verfassungsrechtlich gesehen ein Umwelt(Schutz)gut. Kompetenzrechtlich fällt der Bodenschutz – ausgenommen die Waldböden – in die Zuständigkeit der Länder. Das Salzburger Bodenschutzgesetz stammt aus dem Jahr [[2001]] und erstreckt sich nicht nur auf landwirtschaftlich genutzte, sondern weitgehend auf alle Böden. Es beinhaltet Ziele wie die Erhaltung der Bodenfunktionen, die Vermeidung von Bodenerosion und Bodenverdichtung, die nachhaltige landwirtschaftliche Nutzung und schlussendlich die Umsetzung von Maßnahmen zur Bodenverbesserung und Bodensanierung. |
| | Die Rechtsnorm hinsichtlich Schadstoffeinträge ist im Salzburger landwirtschaftlichen Pflanzenschutzgesetz, LGBl. Nr. 79/1991, hinsichtlich Bodenverbrauch im Salzburger [[Raumordnung]]sgesetz aus dem Jahr 1998, LGBl. Nr. 44/1998, zu finden. | | Die Rechtsnorm hinsichtlich Schadstoffeinträge ist im Salzburger landwirtschaftlichen Pflanzenschutzgesetz, LGBl. Nr. 79/1991, hinsichtlich Bodenverbrauch im Salzburger [[Raumordnung]]sgesetz aus dem Jahr 1998, LGBl. Nr. 44/1998, zu finden. |
| | =====Boden-Nutzungszwecke===== | | =====Boden-Nutzungszwecke===== |
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| | * Freizeit: Errichtung und Gestaltung von Freizeitflächen | | * Freizeit: Errichtung und Gestaltung von Freizeitflächen |
| | Für diese Bodennutzungszwecke werden in Österreich täglich mehrere Hektar umfassende Flächen verbraucht und ein großer Teil derselben für unabsehbare Zeit versiegelt. | | Für diese Bodennutzungszwecke werden in Österreich täglich mehrere Hektar umfassende Flächen verbraucht und ein großer Teil derselben für unabsehbare Zeit versiegelt. |
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| | ==Der Boden als existenzielle Ressource und der Umgang mit der Bedarfsfrage== | | ==Der Boden als existenzielle Ressource und der Umgang mit der Bedarfsfrage== |
| | Fest steht, dass der Boden global gesehen eine der grundlegenden und nicht vermehrbaren Lebensressourcen bildet und daher wie Luft und Wasser umfassend und nachhaltig geschützt werden sollte. Das ist bisher nicht der Fall. Vergleichbare Daten über Flächennutzung und Flächenverbrauch wären die Voraussetzung für die Untersuchung des Bodenverbrauchs. Diese sind derzeit nicht vorhanden. | | Fest steht, dass der Boden global gesehen eine der grundlegenden und nicht vermehrbaren Lebensressourcen bildet und daher wie Luft und Wasser umfassend und nachhaltig geschützt werden sollte. Das ist bisher nicht der Fall. Vergleichbare Daten über Flächennutzung und Flächenverbrauch wären die Voraussetzung für die Untersuchung des Bodenverbrauchs. Diese sind derzeit nicht vorhanden. |