Dietmar empfing am 21. Dezember 1025 die erzbischöflichen Weihen und am 21. Juli 1026 vom Papst das Pallium. Zudem erhielt er 1027 als erster Erzbischof die Erlaubnis in dringenden Fällen, die keinen Aufschub zuließen, in seiner Diözese anstelle des Papstes zu entscheiden. Damit verbunden war das Recht zur Verwendung eines Vortragekreuzes und eines rotgezierten Pferdes an hohen Festtagen. Aus dem letztgenannten Recht entwickelte sich in der Folge die Legatenwürde (legatus natus) der Salzburger Erzbischöfe. (Seit 1179 trugen sie als Zeichen ihrer Würde bei feierlichen Anlässen in ihrer Diözese auch den "Legatenpurpur".) | Dietmar empfing am 21. Dezember 1025 die erzbischöflichen Weihen und am 21. Juli 1026 vom Papst das Pallium. Zudem erhielt er 1027 als erster Erzbischof die Erlaubnis in dringenden Fällen, die keinen Aufschub zuließen, in seiner Diözese anstelle des Papstes zu entscheiden. Damit verbunden war das Recht zur Verwendung eines Vortragekreuzes und eines rotgezierten Pferdes an hohen Festtagen. Aus dem letztgenannten Recht entwickelte sich in der Folge die Legatenwürde (legatus natus) der Salzburger Erzbischöfe. (Seit 1179 trugen sie als Zeichen ihrer Würde bei feierlichen Anlässen in ihrer Diözese auch den "Legatenpurpur".) |