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Seit 2011 besteht auch in Österreich eine gesetzliche Regelung, die die sog. '''Anonyme Geburt''' ermöglicht. Sie erlaubt schwangeren Frauen  ein öffentliches Krankenhaus aufzusuchen, um dort ohne Angabe und Hinterlassung persönlicher Daten - also anonym - zu gebären und das Kind zur Vermittlung an Pflege-, bzw. an Adoptiveltern im Krankenhaus zurück zu lassen.
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Seit [[2001]] besteht auch in Österreich eine gesetzliche Regelung, die die sog. '''Anonyme Geburt''' ermöglicht. Sie erlaubt schwangeren Frauen  ein öffentliches Krankenhaus aufzusuchen, um dort ohne Angabe und Hinterlassung persönlicher Daten - also anonym - zu gebären und das Kind zur Vermittlung an Pflege-, bzw. an Adoptiveltern im Krankenhaus zurück zu lassen.
    
==Vorgeschichte==
 
==Vorgeschichte==
Schon vor dieser gesetzlichen Regelung wurden an österreichischen Krankenhäusern ab dem Jahr [[2000]] sog. [[Babyklappe]]n eingerichtet, die es Frauen ermöglichen sollten, ihr Kind, das sie aus persönlichen Gründen nicht behalten konnten oder wollten, anonym, unbeobachtet und ohne später strafrechtlich wegen ''Kindesweglegung'' verfolgt zu werden, zur Vermittlung an andere Eltern abzugeben. Hintergrund waren die sog. ''Kindstötungen'' – „Tötung eines Kindes bei der Geburt“  (§ 79 Strafgesetzbuch) - die der Gesetzgeber vermeiden, bzw. deren Anzahl man begreiflicherweise womöglich verringern wollte.
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Schon vor dieser gesetzlichen Regelung wurden an österreichischen Krankenhäusern ab dem Jahr [[2000]] - in Salzburg erstmals im Jahr 2001 - sog. [[Babyklappe]]n eingerichtet, die es Frauen ermöglichen sollten, ihr Kind, das sie aus persönlichen Gründen nicht behalten konnten oder wollten, anonym, unbeobachtet und ohne später strafrechtlich wegen ''Kindesweglegung'' verfolgt zu werden, zur Vermittlung an andere Eltern abzugeben. Hintergrund waren die sog. ''Kindstötungen'' – „Tötung eines Kindes bei der Geburt“  (§ 79 Strafgesetzbuch) - die der Gesetzgeber vermeiden, bzw. deren Anzahl man begreiflicherweise womöglich verringern wollte.
    
Das Phänomen der Kindstötung bei oder nach der Geburt ist aus allen Zeiten und Kulturen bekannt. Gebärende, die sich in einer psychischen, sozialen, bzw. wirtschaftlichen Zwangslage befinden, ihre Schwangerschaft aus unterschiedlichen Gründen oft lange Zeit vor sich selbst verleugnen oder ihrem Umfeld verheimlichen und gelegentlich auch durch eine Frühgeburt überrascht werden, können in eine psychische Einengung geraten, aus der sie nur einen Ausweg sehen: die Tötung des Neugeborenen.
 
Das Phänomen der Kindstötung bei oder nach der Geburt ist aus allen Zeiten und Kulturen bekannt. Gebärende, die sich in einer psychischen, sozialen, bzw. wirtschaftlichen Zwangslage befinden, ihre Schwangerschaft aus unterschiedlichen Gründen oft lange Zeit vor sich selbst verleugnen oder ihrem Umfeld verheimlichen und gelegentlich auch durch eine Frühgeburt überrascht werden, können in eine psychische Einengung geraten, aus der sie nur einen Ausweg sehen: die Tötung des Neugeborenen.
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