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Ab [[1677]] unterrichtete Biber die Domsängerknaben im Kapellhaus. In Salzburg wurde Heinrich am [[12. Dezember]] [[1678]] dann [[salzburgischer Vizekapellmeister]] und am [[6. März]] [[1684]], nach dem Tod seines Vorgängers [[Andreas Hofer]], [[wirklicher Kapellmeister]] ([[Hofkapellmeister]] und Leiter des Kapellhauses).
 
Ab [[1677]] unterrichtete Biber die Domsängerknaben im Kapellhaus. In Salzburg wurde Heinrich am [[12. Dezember]] [[1678]] dann [[salzburgischer Vizekapellmeister]] und am [[6. März]] [[1684]], nach dem Tod seines Vorgängers [[Andreas Hofer]], [[wirklicher Kapellmeister]] ([[Hofkapellmeister]] und Leiter des Kapellhauses).
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Am [[3. Mai]] [[1687]] verstarb Bibers Dienstherr [[Max Gandolf Graf Kuenburg]]. Dessen Nachfolger [[Johann Ernst Graf Thun]] hatte kein Interesse an höfischer Musik. Daher widmete sich Biber von nun an verstärkt der Komposition von geistlichen Werken.
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Am [[3. Mai]] [[1687]] verstarb Bibers Dienstherr [[Max Gandolf Graf Kuenburg]]. Dessen Nachfolger [[Johann Ernst Graf von Thun und Hohenstein]] hatte kein Interesse an höfischer Musik. Daher widmete sich Biber von nun an verstärkt der Komposition von geistlichen Werken.
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Heinrich Biber war schon zu Lebzeiten ein sehr berühmter Geigist und Komponist. [[1686]] erhielt er vom Kaiser Leopold I. ("vor dem er zweimal sich hat hören lassen") eine goldene Gnadenkette und wurde am [[7. Juli]] [[1690]] von dem selben in den Adelsstand erhoben mit dem Privileg, sich Biber "von Bibern" nennen zu dürfen. Salzburger Publikation: [[5. Dezember]] [[1690]]. Am [[3. November]] [[1692]] folgte die Ernennung zum Truchsess durch seinen Dienstherren Erzbischof [[Johann Ernst Graf Thun]]. Zu dieser Zeit betrug sein Einkommen pro Monat: 60 Gulden, freie Wohnung, Wein, Brot und Brennholz.
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Heinrich Biber war schon zu Lebzeiten ein sehr berühmter Geigist und Komponist. [[1686]] erhielt er vom Kaiser Leopold I. ("vor dem er zweimal sich hat hören lassen") eine goldene Gnadenkette und wurde am [[7. Juli]] [[1690]] von dem selben in den Adelsstand erhoben mit dem Privileg, sich Biber "von Bibern" nennen zu dürfen. Salzburger Publikation: [[5. Dezember]] [[1690]]. Am [[3. November]] [[1692]] folgte die Ernennung zum Truchsess durch seinen Dienstherren Erzbischof [[Johann Ernst Graf von Thun und Hohenstein]]. Zu dieser Zeit betrug sein Einkommen pro Monat: 60 Gulden, freie Wohnung, Wein, Brot und Brennholz.
    
Am [[3. Mai]] [[1704]] starb Heinrich Biber im Haus [[Siegmund-Haffner-Gasse]] 3 in Salzburg, und wurde am nächsten Tag am Friedhof von [[Erzstift St. Peter|St. Peter]] begraben.
 
Am [[3. Mai]] [[1704]] starb Heinrich Biber im Haus [[Siegmund-Haffner-Gasse]] 3 in Salzburg, und wurde am nächsten Tag am Friedhof von [[Erzstift St. Peter|St. Peter]] begraben.
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