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Die Landesregierung ist beschlussfähig, wenn wenigstens vier Mitglieder, darunter der Landeshauptmann oder ein Landeshauptmann-Stellvertreter, anwesend sind. Sie beschließt mit Einstimmigkeit. Stimmenthaltung ist zulässig (Art. 36 Abs. 1 L-VG).
 
Die Landesregierung ist beschlussfähig, wenn wenigstens vier Mitglieder, darunter der Landeshauptmann oder ein Landeshauptmann-Stellvertreter, anwesend sind. Sie beschließt mit Einstimmigkeit. Stimmenthaltung ist zulässig (Art. 36 Abs. 1 L-VG).
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== Verwaltungsapparat ==
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== Geschäftsapparat ==
Der Landesregierung unterstellt ist insbesondere das [[Amt der Salzburger Landesregierung]].
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Der Landesregierung unterstellt ist das [[Amt der Salzburger Landesregierung]].
    
== Bilder ==
 
== Bilder ==

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