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Von Graz wurde Mayer-Maly 1959 als Nachfolger seines Lehrers nach Wien berufen. Hier hatte er neben dem römischen Recht auch das Arbeits- und Sozialrecht zu betreuen, gründete das diesem Fach geltende Institut. 1962 nahm Mayer-Maly eine Berufung auf einen Lehrstuhl für Arbeitsrecht, bürgerliches Recht und römisches Recht an der Universität Köln an. Damit betrat er die Arena der juristischen Literatur der Bundesrepublik Deutschland. Insbesondere arbeitete er an zwei großen Kommentaren zum BGB mit. Vielfache Anregung empfing er aus der engen Zusammenarbeit mit Hans Carl Nipperdey, dem damals führenden deutschen Arbeitsrechtler.
 
Von Graz wurde Mayer-Maly 1959 als Nachfolger seines Lehrers nach Wien berufen. Hier hatte er neben dem römischen Recht auch das Arbeits- und Sozialrecht zu betreuen, gründete das diesem Fach geltende Institut. 1962 nahm Mayer-Maly eine Berufung auf einen Lehrstuhl für Arbeitsrecht, bürgerliches Recht und römisches Recht an der Universität Köln an. Damit betrat er die Arena der juristischen Literatur der Bundesrepublik Deutschland. Insbesondere arbeitete er an zwei großen Kommentaren zum BGB mit. Vielfache Anregung empfing er aus der engen Zusammenarbeit mit Hans Carl Nipperdey, dem damals führenden deutschen Arbeitsrechtler.
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Als er 1966 eine Berufung an die wiedererrichtete Salzburger Juristenfakultät erhielt, folgte er ihr trotz der einzigartigen Arbeitsbedingungen in Köln nicht zuletzt aus etwas Heimweh, das - wie er gerne sagte - mit den bescheidenen Pistenverhältnissen im Umland von Köln zusammenhing. Den Salzburgern war er in der Folge trotz verlockender Angebote aus Wien, München und Graz treu geblieben. Er lehrte bis zu seiner Emeritierung an der [[Universität Salzburg]] Handelsrecht, deutsches und österreichisches bürgerliches Recht, Arbeitsrecht sowie römisches Recht. Danach las er noch Rechtsphilosophie an der Universität Innsbruck.  
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Als er 1966 eine Berufung an die wiedererrichtete Salzburger Juristenfakultät erhielt, folgte er ihr trotz der einzigartigen Arbeitsbedingungen in Köln nicht zuletzt aus etwas Heimweh, das - wie er gerne sagte - mit den bescheidenen Pistenverhältnissen im Umland von Köln zusammenhing. Den Salzburgern war er in der Folge trotz verlockender Angebote aus Wien, München und Graz treu geblieben. Er lehrte bis zu seiner Emeritierung an der [[Universität Salzburg]] Handelsrecht, deutsches und österreichisches bürgerliches Recht, Arbeitsrecht sowie römisches Recht. Als Honorarprofessor las er danach noch Rechtsphilosophie an der Universität Innsbruck.  
    
Seit 1979 war Mayer-Maly korrespondierendes, seit 1983 wirkliches Mitglied der Österreichischen Akademie der Wissenschaften. Er war Träger mehrerer Ehrendoktorate.
 
Seit 1979 war Mayer-Maly korrespondierendes, seit 1983 wirkliches Mitglied der Österreichischen Akademie der Wissenschaften. Er war Träger mehrerer Ehrendoktorate.
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