Änderungen

1 Byte hinzugefügt ,  14:05, 27. Jul. 2016
K
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 107: Zeile 107:  
Um die Tiere des Waldes, die vor allem in der Morgen- und Abenddämmerung mit der Nahrungsaufnahme beschäftigt sind, vor Störungen zu bewahren, wurden Pilzsammelzeiten eingeführt. In den Sommermonaten ist das Sammeln von Pilzen zwischen 7.00 und 19.00 Uhr, ab 1. Oktober nur zwischen 7.00 bis 17.00 Uhr erlaubt.<ref>Vgl. [http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=20000003 § 30 - Allgemeiner Schutz von wild wachsenden Pflanzen – des Salzburger Naturschutzgesetzes 1999]; Verordnung der Salzburger Landesregierung zum Schutz wildwachsender Pilze [http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=10000841 (Pilzeschutzverordnung)]</ref>
 
Um die Tiere des Waldes, die vor allem in der Morgen- und Abenddämmerung mit der Nahrungsaufnahme beschäftigt sind, vor Störungen zu bewahren, wurden Pilzsammelzeiten eingeführt. In den Sommermonaten ist das Sammeln von Pilzen zwischen 7.00 und 19.00 Uhr, ab 1. Oktober nur zwischen 7.00 bis 17.00 Uhr erlaubt.<ref>Vgl. [http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=20000003 § 30 - Allgemeiner Schutz von wild wachsenden Pflanzen – des Salzburger Naturschutzgesetzes 1999]; Verordnung der Salzburger Landesregierung zum Schutz wildwachsender Pilze [http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=10000841 (Pilzeschutzverordnung)]</ref>
   −
In bestimmten naturschutzrechtlich geschützten Gebieten, wie z.&nbsp;B. Naturwaldreservaten oder Sonderschutzgebieten des [[Nationalpark Hohe Tauern|Nationalparks Hohe Tauern]], ist das Pilzsammeln gänzlich untersagt.<ref>Vgl. die [http://www.ris.bka.gv.at/Ergebnis.wxe?Abfrage=LrSbg&Titel=Sonderschutzgebietsverordnung&VonParagraf=0 Sonderschutzgebietsverordnungen der Salzburger Landesregierung</ref>
+
In bestimmten naturschutzrechtlich geschützten Gebieten, wie z.&nbsp;B. Naturwaldreservaten oder Sonderschutzgebieten des [[Nationalpark Hohe Tauern|Nationalparks Hohe Tauern]], ist das Pilzsammeln gänzlich untersagt.<ref>Vgl. die [http://www.ris.bka.gv.at/Ergebnis.wxe?Abfrage=LrSbg&Titel=Sonderschutzgebietsverordnung&VonParagraf=0 Sonderschutzgebietsverordnungen der Salzburger Landesregierung]</ref>
    
Wer gegen diese Vorschriften verstößt, muss mit der Beschlagnahme der gesamten Beute sowie einer Geldstrafe rechnen. Zur Kontrolle sind die Angehörigen der [[Salzburger Berg- und Naturwacht]] sowie Jagd- und Forstschutzorgane befugt.
 
Wer gegen diese Vorschriften verstößt, muss mit der Beschlagnahme der gesamten Beute sowie einer Geldstrafe rechnen. Zur Kontrolle sind die Angehörigen der [[Salzburger Berg- und Naturwacht]] sowie Jagd- und Forstschutzorgane befugt.