'''{{PAGENAME}}''' ist ein Begriff aus dem österreichischen Beamtendienstrecht und bedeutet Übernahme in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis nach Erbringung aller allgemeinen und besonderen Anstellungserfordernisse. Menschen werden also für ihr ganzes Berufsleben im öffentlichen Dienst als Beamte bzw. Beamtinnen eingestellt. Wenn sie ihre Arbeitstätigkeit beenden, gehen sie nicht in ''Pension'', sondern werden in den ''Ruhestand'' versetzt.
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'''{{PAGENAME}}''' ist ein Begriff aus dem österreichischen Beamtendienstrecht und bedeutet Übernahme in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis nach Erbringung aller allgemeinen und besonderen Anstellungserfordernisse. Menschen werden also für ihr ganzes Berufsleben im öffentlichen Dienst als Beamte eingestellt. Wenn sie ihre Arbeitstätigkeit beenden, gehen sie nicht in ''Pension'', sondern werden in den ''Ruhestand'' versetzt.
== {{PAGENAME}} in Salzburg ==
== {{PAGENAME}} in Salzburg ==
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Am [[1. Juli]] [[2011]] wurden vom Land Salzburg zum letzten Mal Mitarbeiter in den Beamtenstand erhoben, pragmatisiert. Mit [[1. Dezember]] [[2011]] erfolgte dieser Vorgang dann in der Stadt Salzburg letztmals. Laut Information von [[Hans Auer]], Vorsitzender von Personalvertretung und Gewerkschaft im [[Magistrat Salzburg]], standen 71 Personen im Alter zwischen
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Am [[1. Juli]] [[2011]] wurden vom [[Land Salzburg (Gebietskörperschaft)|Land Salzburg]] zum letzten Mal Mitarbeiter in den Beamtenstand erhoben, pragmatisiert. Mit [[1. Dezember]] 2011 erfolgte dieser Vorgang dann in der [[Magistrat Salzburg|Stadt Salzburg]] letztmals. Laut Information von [[Hans Auer]], Vorsitzender von Personalvertretung und Gewerkschaft im [[Magistrat Salzburg]], standen 71 Personen im Alter zwischen 24 und 41 Jahren auf der Liste. Laut [[Klaus Pötzelsberger]], Personalchef, gab es 120 Ansuchen, über die im Oktober 2011 entschieden wurde.
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24 und 41 Jahren auf der Liste. Laut [[Klaus Pötzelsberger]], Personalchef, gab es 120 Ansuchen, über die im Oktober 2011 entschieden wurde.