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, 00:18, 1. Dez. 2007
Der Salzburger Landes-Kulturbeirat versteht sich als Gremium zur Anregung des Diskurses zwischen Machern und Nutzern kultureller Einrichtungen sowie als beratendes Organ der Salzburger Landesregierung in kulturellen und kulturpolitischen Fragen.
== Aufgaben des Landes-Kulturbeirates: ==
'''1. Dem Landes-Kulturbeirat kommen im Rahmen seiner Beratungstätigkeit insbesondere folgende Aufgaben zu:'''
* von sich aus Stellungnahmen zu grundsätzlichen Fragen der Kulturpolitik abzugeben;
* der Landesregierung Vorschläge und Konzepte zur Lösung wichtiger Kulturprobleme und zur Verwirklichung größerer Kulturprojekte zu erstatten;
* die Landesregierung mit konkreten kulturellen Zielsetzungen zu befassen;
* Vorschläge zu erstatten, die geeignet erscheinen, die Kulturförderung des Landes oder den Kontakt der Landesverwaltung zu den Kulturschaffenden und zur kulturinteressierten Bevölkerung zu verbessern.
'''2. Der Landes-Kulturbeirat ist insbesondere in folgenden Fragen zu hören oder kann nach eigenem Ermessen Stellungnahmen abgeben:'''
* zu Entwürfen für Landesgesetze oder Verordnungen der Landesregierung, die kulturelle Belange betreffen, im Rahmen des Begutachtungsverfahrens;
* zu kulturellen Großvorhaben des Landes wie Kulturbauten oder Veranstaltungen;
* zu Verträgen über die Zusammenarbeit mit anderen Ländern oder mit dem Bund sowie mit anderen Staaten oder Teilstaaten über kulturelle Belange;
* zum Kulturbericht oder zu anderen Abschlussberichten über kulturelle Aktivitäten des Landes;
* zu allen anderen kulturellen Angelegenheiten über Ersuchen der Landesregierung.