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Das ''' Landesvolk ''' im [[Bundesland Salzburg]] sind alle zur Wahl berechtigten Männer und Frauen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und in einer Gemeinde des Landes Salzburg ihren Hauptwohnsitz haben.
 
Das ''' Landesvolk ''' im [[Bundesland Salzburg]] sind alle zur Wahl berechtigten Männer und Frauen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und in einer Gemeinde des Landes Salzburg ihren Hauptwohnsitz haben.
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== Allgemeines ==
 
Vom Landesvolk geht die Staatsgewalt des Landes aus. Die Staatsgewalt wird gemäß der [[Landesverfassung]] und der Bundesverfassung unmittelbar vom Landesvolk und mittelbar durch die Organe der Gesetzgebung und der Vollziehung ausgeübt.
 
Vom Landesvolk geht die Staatsgewalt des Landes aus. Die Staatsgewalt wird gemäß der [[Landesverfassung]] und der Bundesverfassung unmittelbar vom Landesvolk und mittelbar durch die Organe der Gesetzgebung und der Vollziehung ausgeübt.