; [[4. Jänner]]: entsprechend den Bestimmungen der Bundesverfassung von [[1929]] wird an Stelle der bisherigen Bezeichnung „Landeshauptmannschaft für Salzburg“ wieder die Bezeichnung „[[Amt der Landesregierung Salzburg]]“ verwendet | ; [[4. Jänner]]: entsprechend den Bestimmungen der Bundesverfassung von [[1929]] wird an Stelle der bisherigen Bezeichnung „Landeshauptmannschaft für Salzburg“ wieder die Bezeichnung „[[Amt der Landesregierung Salzburg]]“ verwendet |