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==== Wahl von Staatsorganen ====
 
==== Wahl von Staatsorganen ====
 
Der Landtag wählt:
 
Der Landtag wählt:
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* [[Landtagspräsidenten|Präsident]] und ein Präsidenten-Stellvertreter (Zweiter Präsident) des Landtages
 
* [[Landeshauptmann]]
 
* [[Landeshauptmann]]
* [[Landtagspräsidenten|Präsident]] und ein Präsidenten-Stellvertreter (Zweiter Präsident) des Landtages
   
* Mitglieder der [[Salzburger Landesregierung|Landesregierung]]
 
* Mitglieder der [[Salzburger Landesregierung|Landesregierung]]
 
* Salzburger Mitglieder des [[Bundesrat]]<nowiki>es</nowiki>
 
* Salzburger Mitglieder des [[Bundesrat]]<nowiki>es</nowiki>
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==== Gesetzgebung ====
 
==== Gesetzgebung ====
 
* Der Landtag beschließt die [[Salzburger Landesgesetzblatt|Gesetze des Landes]] und überwacht ihre Ausführung.
 
* Der Landtag beschließt die [[Salzburger Landesgesetzblatt|Gesetze des Landes]] und überwacht ihre Ausführung.
Die Zuständigkeiten (Kompetenzen) des Landestages zur Gesetzgebung ergeben sich nicht aus der Landesverfassung, sondern aus Art. 15 der Bundes-Verfassung. Soweit eine Angelegenheit nicht ausdrücklich durch die Bundesverfassung der Gesetzgebung oder auch der Vollziehung des Bundes übertragen ist, verbleibt sie im selbständigen Wirkungsbereich der Länder.  
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: Die Zuständigkeiten (Kompetenzen) des Landestages zur Gesetzgebung ergeben sich nicht aus der Landesverfassung, sondern aus Art. 15 der Bundes-Verfassung. Soweit eine Angelegenheit nicht ausdrücklich durch die Bundesverfassung der Gesetzgebung oder auch der Vollziehung des Bundes übertragen ist, verbleibt sie im selbständigen Wirkungsbereich der Länder.  
    
* Kompetenzen (Beispiele):
 
* Kompetenzen (Beispiele):

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