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== Geschichte ==
 
== Geschichte ==
Nachdem das ehemalige [[Erzbistum (Überblick)|Fürsterzbistum]] Salzburg [[1816]] zu k.k. Österreich gekommen war, dauerte es nochmals 45 Jahren, bevor das mittlerweile zum [[Herzogtum Salzburg]] geänderte Land seinen eigenen Landtag hatte. Am [[6. April]] [[1861]] dieser, ausnahmslos aus Männern bestehende Landtag erstmals zusammen.
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Nachdem das ehemalige [[Erzbistum (Überblick)|Fürsterzbistum]] Salzburg [[1816]] zu k.k. Österreich gekommen war, dauerte es nochmals 45 Jahren, bevor das mittlerweile zum [[Herzogtum Salzburg]] geänderte Land seinen eigenen Landtag hatte. Am [[6. April]] [[1861]] trat dieser Landtag - ausnahmslos aus Männern bestehende - erstmals zusammen.
    
Erst [[1919]] durften alle Frauen und Männer zur Wahl eines Landtags gehen. Bis dahin waren Wahlen nur einer Minderheit der Bevölkerung erlaubt (Großgrundbesitzern oder Höchstbesteuerte u.a.).
 
Erst [[1919]] durften alle Frauen und Männer zur Wahl eines Landtags gehen. Bis dahin waren Wahlen nur einer Minderheit der Bevölkerung erlaubt (Großgrundbesitzern oder Höchstbesteuerte u.a.).
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== Zusammensetzung ==
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== Rechtsgrundlage ==
Er setzt sich aus 36 Abgeordneten zusammen, welche alle fünf Jahre direkt von der Landesbevölkerung [[Landtagswahl|gewählt]] werden.  
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Die Rechtsgrundlage für den Salzburger Landtag ist die [[Salzburger Landesverfassung]] (Artikel 11 bis 33). 
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<ref>[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=10001123 www.ris.bka.gv.at/Landes-Verfassungsgesetz 1999 - L-VG, StF: LGBl Nr 25/1999 (WV), in der gültigen Fassung]</ref>
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== Funktionen ==
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== Zusammensetzung und Funktion ==
Dem Landtag kommen die drei klassischen Funktionen eines Parlaments zu:
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Der Landtag besteht aus 36 Mitgliedern ([[Landtagsabgeordnete]])<nowiki>n</nowiki>. <br/>
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Die Mitglieder des Landtages sind bei Ausübung dieses Berufes an keinen Auftrag gebunden (= sog. freies Mandat). <br/>
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Die Sitzungen des Landtages sind öffentlich.
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=== Funktionen ===
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Dem Landtag kommen drei klassische Funktionen eines Parlaments zu:
    
==== Wahl von Staatsorganen ====
 
==== Wahl von Staatsorganen ====
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Der Landtag wählt:
 
* [[Landeshauptmann]]
 
* [[Landeshauptmann]]
* [[Landtagspräsidenten|Präsident]] und ein Präsidenten-Stellvertreter des Landtages
+
* [[Landtagspräsidenten|Präsident]] und ein Präsidenten-Stellvertreter (Zweiter Präsident) des Landtages
 
* Mitglieder der [[Salzburger Landesregierung|Landesregierung]]
 
* Mitglieder der [[Salzburger Landesregierung|Landesregierung]]
* Salzburger Bundesräte
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* Salzburger Mitglieder des [[Bundesrat]]<nowiki>es</nowiki>
* Direktor des Landesrechnungshofes
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* Direktor des [[Landesrechnungshof]]<nowiki>es</nowiki>
    
==== Gesetzgebung ====
 
==== Gesetzgebung ====
==== Kontrolle von Regierung und Verwaltung ====
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* Der Landtag beschließt die [[Salzburger Landesgesetzblatt|Gesetze des Landes]] und überwacht ihre Ausführung.
*Kontrollinstrumente:  
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Die Zuständigkeiten (Kompetenzen) des Landestages zur Gesetzgebung ergeben sich nicht aus der Landesverfassung, sondern aus Art. 15 der Bundes-Verfassung. Soweit eine Angelegenheit nicht ausdrücklich durch die Bundesverfassung der Gesetzgebung oder auch der Vollziehung des Bundes übertragen ist, verbleibt sie im selbständigen Wirkungsbereich der Länder.
**Interpellationsrecht
+
 
**Akteneinsicht
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* Kompetenzen (Beispiele):
**Untersuchungsausschüsse
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** Baurecht
**Berichte des Rechnungshofes, Landesrechnungshofes, der Volksanwaltschaft etc.  
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** [[Raumordnung]]
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** [[Naturschutz]]
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** [[Jagd]] und [[Fischerei]]
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** [[Landwirtschaft]]
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** Soziales (Sozialhilfe, Mindestsicherung, Behindertenhilfe, ... )
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** Grundverkehr 
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==== Kontrolle von Landesregierung und Verwaltung ====
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Der Landtag hat politische und finanzielle Möglichkeiten, das tatsächliche Regierungs- und Verwaltungshandeln mit der in Zahlen gegossenen politischen Willensbildung im allgemeinen Vertretungskörper zu vergleichen und zu kontrollieren.
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Der Landtag hat folgende Kontrollinstrumente:  
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* politische Kontrolle
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** Interpellationsrecht (Fragerecht); zB. mündliche oder schriftliche Landtagsanfragen
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** Resolutionsrecht (Entschließungsrecht); zB. Entschließung über die Ausübung der Vollziehung
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** Enqueterecht (Untersuchungsausschuss)
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* rechtliche Kontrolle
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** Akteneinsicht
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** Berichte des Rechnungshofes, Landesrechnungshofes, der Volksanwaltschaft etc.
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* finanzielle Kontrolle
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** Landesvoranschlag und Rechnungsabschluss
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:: Die Budgethoheit ist eine zentrale Befugnis des Landtages. Der Landtag beschließt jährlich den [[Landesvoranschlag]] (Budget) und genehmigt den [[Rechnungsabschluss]].
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:* Berichte von Rechnungshofes und [[Landesrechnungshof]]
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== Wahl ==
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Die Gesetzgebungsperiode des Landtages dauert - abgesehen vom Fall der vorzeitigen Auflösung des Landtages - vom Tag seines ersten Zusammentrittes an gerechnet fünf Jahre, jedenfalls aber bis zu dem Tag, an dem der neue Landtag zusammentritt.
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Neben den Gesetzgebungsbefugnissen (Baurecht, [[Raumordnung]], [[Naturschutz]], [[Landwirtschaft]], Grundverkehr u. a.) ist die Budgethoheit eine zentrale Befugnis des Landtages. Mit dem Rechnungsabschluss hat der Landtag die Möglichkeit, das tatsächliche Regierungs- und Verwaltungshandeln mit der in Zahlen gegossenen politischen Willensbildung im allgemeinen Vertretungskörper zu vergleichen und nicht zuletzt über die Abweichungen vom Jahresvoranschlag zu kontrollieren.
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Der Landtag wird alle fünf Jahre von der Landesbevölkerung direkt [[Landtagswahl|gewählt]].
    
== Salzburger Landtag in Zahlen ==
 
== Salzburger Landtag in Zahlen ==
 
Datenstand 2011
 
Datenstand 2011
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* 36 Abgeordnete, davon 15 Frauen (2013)
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* 36 [[Landtagsabgeordnete]], davon 15 Frauen (2013)
 
* die größte Fraktion: die [[ÖVP|Volkspartei]] mit 11 Sitzen, gefolgt von der [[SPÖ]] mit 9, [[Die Grünen]] sieben, [[FPÖ]] sechs und [[Team Stronach]] drei (2013);
 
* die größte Fraktion: die [[ÖVP|Volkspartei]] mit 11 Sitzen, gefolgt von der [[SPÖ]] mit 9, [[Die Grünen]] sieben, [[FPÖ]] sechs und [[Team Stronach]] drei (2013);
 
* die Abgeordneten sind durchschnittlich 50 Jahre alt;
 
* die Abgeordneten sind durchschnittlich 50 Jahre alt;
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== Siehe auch ==
 
== Siehe auch ==
* [[Aufgeschnappt und aufgemerkt]], Zitate „Im Landtag aufgeschnappt“
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* [[Aufgeschnappt und aufgemerkt]], Zitate „Im Landtag aufgeschnappt“
    
== Bilder von Mitgliedern des Landtags ==
 
== Bilder von Mitgliedern des Landtags ==
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== Quellen ==
 
== Quellen ==
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* Salzburger Landesverfassung
 
* [http://www.salzburg.gv.at/landtag www.salzburg.gv.at/landtag]
 
* [http://www.salzburg.gv.at/landtag www.salzburg.gv.at/landtag]
 
* {{Quelle SN|6. April 2011}}
 
* {{Quelle SN|6. April 2011}}
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== Fußnoten ==
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<references/>
    
[[Kategorie:Staatliche Organisation‏‎]]
 
[[Kategorie:Staatliche Organisation‏‎]]

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