Bei Volljährigen besteht während des Zivildienst kein Anrecht auf Familienbeihilfe. Ein Anspruch besteht nur für eigene Kinder des Zivildienstleistenden. | Bei Volljährigen besteht während des Zivildienst kein Anrecht auf Familienbeihilfe. Ein Anspruch besteht nur für eigene Kinder des Zivildienstleistenden. |