28 Putschisten wurden später zu fünf bis 18 Jahren Haft verurteilt. Bei der sogenannten Juliamnestie 1936 wurden sie aber alle wieder freigelassen. Die Machtübernahme Hitlers 1938 hatte später für die Spitzen der Aktion gegen den SA-Putsch in Lamprechtshausen schwere Folgen: Hauptmann Franz Rosenkranz und General Josef Stochmal wurden angeklagt. Der Staatsanwalt forderte für beide die Todesstrafe. Das Gericht verurteilte sie zu sechs und acht Jahren Kerker. Das Urteil war nicht rechtskräftig, trotzdem wurde Rosenkranz als „Ehrenhäftling“ in das Konzentrationslager Sachsenhausen/Oranienburg gebracht, wo er 1945 – nur zwei Tage vor der Befreiung durch die Alliierten – offenbar im Rahmen eines „Todesmarsches“ durch Genickschuss außerhalb des Lagers ermordet wurde. | 28 Putschisten wurden später zu fünf bis 18 Jahren Haft verurteilt. Bei der sogenannten Juliamnestie 1936 wurden sie aber alle wieder freigelassen. Die Machtübernahme Hitlers 1938 hatte später für die Spitzen der Aktion gegen den SA-Putsch in Lamprechtshausen schwere Folgen: Hauptmann Franz Rosenkranz und General Josef Stochmal wurden angeklagt. Der Staatsanwalt forderte für beide die Todesstrafe. Das Gericht verurteilte sie zu sechs und acht Jahren Kerker. Das Urteil war nicht rechtskräftig, trotzdem wurde Rosenkranz als „Ehrenhäftling“ in das Konzentrationslager Sachsenhausen/Oranienburg gebracht, wo er 1945 – nur zwei Tage vor der Befreiung durch die Alliierten – offenbar im Rahmen eines „Todesmarsches“ durch Genickschuss außerhalb des Lagers ermordet wurde. |