| − | Der Salzburger Landesherr, Erzbischof Heinrich von Pirnbrunn, erließ um [[1342]] die "Gasteiner Bergordnung" (Gesetzessammlung) und setzte einen eigens dafür ernannten Bergrichter ein, der den Bergwerks-Angehörigen das Recht sprach. Zum einen ging es um sachbezogene Anweisungen an die vor Ort arbeitenden Bergleute, zum anderen um die Rechte (Steuern) des Landesherrn, dem - wie auch anderswo üblich - die Regalrechte vom Kaiser zugesprochen worden waren. Als Landrichter ist für das Jahr 1340 ein gewisser Nikla von Aussee belegt. Die Kompetenzen der beiden - oft konkurrierenden - Richter sind in der Ordnung detailliert festgelegt. | + | Der Salzburger Landesherr, [[Erzbischof]] [[Heinrich von Pirnbrunn]], erließ um [[1342]] die "Gasteiner Bergordnung" (Gesetzessammlung) und setzte einen eigens dafür ernannten Bergrichter ein, der den Bergwerks-Angehörigen das Recht sprach. Zum einen ging es um sachbezogene Anweisungen an die vor Ort arbeitenden Bergleute, zum anderen um die Rechte (Steuern) des Landesherrn, dem - wie auch anderswo üblich - die Regalrechte vom Kaiser zugesprochen worden waren. Als Landrichter ist für das Jahr [[1340]] ein gewisser Nikla von Aussee belegt. Die Kompetenzen der beiden - oft konkurrierenden - Richter sind in der Ordnung detailliert festgelegt. |
| − | Der Umfang des Edelmetall-Bergbaues war mit einer Jahresproduktion von ca. 55 Gewichtsmark (ca. 16 kg) noch gering und machte grob annähernd 1% (bis 2%) der Produktion zur Blütezeit um die Mitte des 16. Jahrhunderts aus, doch beteiligten sich bereits "Außerleut", die von weit entfernten Gegenden (Ungarn, Amberg, Reichenstein) nach Gastein kamen. Das gewonnene Edelmetall, meist drei bis fünf Teile Silber auf einen Teil Gold, musste ausnahmslos an den Landesherrn abgeliefert werden. Die kleinen Bergbauunternehmer ("Gruebmeister", meist halb-bäuerliche Personen) erhielten als Gegenleistung geprägte Münzen ausbezahlt, deren Wert deutlich unter dem Handelswert des eingelieferten Edelmetalls lag. Der erste Gewerke, der namentlich nachweisbar ist, war "Heinzel Arzer de Heusing". Diese Erstnennung gilt für den gesamten Bereich der Hohen Tauern, und zwar sowohl für die Nordseite als auch für deren Südseite. Den Namen "Heusing" gibt es in abgewandelter Form noch heute in Gastein: Heißing und Heißing-Felding, beide in der Gemeinde Bad Hofgastein. | + | Der Umfang des Edelmetall-Bergbaues war mit einer Jahresproduktion von ca. 55 Gewichtsmark (ca. 16 kg) noch gering und machte grob annähernd 1% (bis 2%) der Produktion zur Blütezeit um die Mitte des [[16. Jahrhundert]]s aus, doch beteiligten sich bereits "Außerleut", die von weit entfernten Gegenden (Ungarn, Amberg, Reichenstein) nach Gastein kamen. Das gewonnene Edelmetall, meist drei bis fünf Teile Silber auf einen Teil Gold, musste ausnahmslos an den Landesherrn abgeliefert werden. Die kleinen Bergbauunternehmer ("Gruebmeister", meist halb-bäuerliche Personen) erhielten als Gegenleistung geprägte Münzen ausbezahlt, deren Wert deutlich unter dem Handelswert des eingelieferten Edelmetalls lag. Der erste Gewerke, der namentlich nachweisbar ist, war "Heinzel Arzer de Heusing". Diese Erstnennung gilt für den gesamten Bereich der Hohen Tauern, und zwar sowohl für die Nordseite als auch für deren Südseite. Den Namen "Heusing" gibt es in abgewandelter Form noch heute in [[Gastein]]: Heißing und Heißing-Felding, beide in der Gemeinde [[Bad Hofgastein]]. |
| − | In der Eingangformel der "Constituciones et iura montana in Chastune", wie die "Gasteiner Bergordnung" auf Latein heißt, findet sich in der Geschichte des Erzstiftes Salzburg zum ersten Mal die Formulierung "unser Land"(1), ausgesprochen von Erzbischof Heinrich von Pirnbrunn, dem damals "zuständigen" Landesherrn. Die "provincia Gastuna" war bis 1297 zum allergrößten Teil im Besitz der bayerischen Herzöge (laut bayerischem "Urbarium antiquissimum" von 1224), wurde aber im genannten Jahr 1297 durch Erzbischof Konrad IV. von Fohnsdorf käuflich erworben. Damit war für das Erzstift Salzburg die letzte Lücke im Besitzstand geschlossen und man durfte fortan mit vollem Recht von "unserem Land" sprechen. Dies geschah erstmals [[1342]] in der "Gasteiner Bergordnung". Nach einer anderen Lehrmeinung (2) kann bereits seit [[1292]] vom "Land Salzburg" gesprochen werden. | + | In der Eingangformel der "Constituciones et iura montana in Chastune", wie die "Gasteiner Bergordnung" auf Latein heißt, findet sich in der Geschichte des Erzstiftes Salzburg zum ersten Mal die Formulierung "unser Land"(1), ausgesprochen von Erzbischof Heinrich von Pirnbrunn, dem damals "zuständigen" Landesherrn. Die "provincia Gastuna" war bis [[1297]] zum allergrößten Teil im Besitz der bayerischen Herzöge (laut bayerischem "Urbarium antiquissimum" von [[1224]]), wurde aber im genannten Jahr [[1297]] durch Erzbischof Konrad IV. von Fohnsdorf käuflich erworben. Damit war für das Erzstift Salzburg die letzte Lücke im Besitzstand geschlossen und man durfte fortan mit vollem Recht von "unserem Land" sprechen. Dies geschah erstmals [[1342]] in der "Gasteiner Bergordnung". Nach einer anderen Lehrmeinung (2) kann bereits seit [[1292]] vom "Land Salzburg" gesprochen werden. |