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Das '''Salzburger Tourismusgesetz 2003''' regelt die Aufgaben der Tourismusverbände und den [[Tourismusförderungsfonds]].

== Allgemeines ==
Im Teil über die Tourismusverbände wird festgehalten, dass Tourismusverbände sind Körperschaften öffentlichen Rechtes sind. Ebenso sind die Migliedschaften, Zusammensetzung und Stimmrecht einer Vollversammlung und anderes darin geregelt.

== Quelle ==
* [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=20000248 Gesamte Rechtsvorschrift für Salzburger Tourismusgesetz 2003]

[[Kategorie:Recht]]
[[Kategorie:Gesetz]]

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