| − | Das Wort '''Schranne''' bezeichnete ursprünglich den Ort der Rechtsprechung in einer Stadt, abgeleitet von dem althochdeutschen Wort scranna = (Stuhl, Bank) bzw. dem mittelhochdeutschen schranne = Tisch, Bank (vgl. das verwandte Wort ''Schranke'' und sowie das italienische Wort ''la scranna'' − der Richterstuhl); da dieser Ort meist auch sehr zentral lag, entstanden um ihn herum auch die Getreidemärkte, Fleischbänke und andere Märkte. Das Wort ''Schranne'' bezeichnet aber auch Lagerhallen. | + | Das Wort '''Schranne''' bezeichnete ursprünglich den Ort der Rechtsprechung in einer Stadt, abgeleitet von dem althochdeutschen Wort scranna = (Stuhl, Bank) bzw. dem mittelhochdeutschen schranne = Tisch, Bank (vgl. das verwandte Wort ''Schranke'' und sowie das italienische Wort ''la scranna'' − der Richterstuhl); da dieser Ort meist auch sehr zentral lag, entstanden um ihn herum auch die Getreidemärkte, [[Städtische Fleischbank|Fleischbänke]] und andere Märkte. Das Wort ''Schranne'' bezeichnet aber auch Lagerhallen. |