Zur Landeshauptstadt gehören die vorwiegend in den [[1930er]] Jahren eingemeindeten Vorstadtgemeinden, sowie Teile angrenzender, weiterhin selbständiger Gemeinden, die ebenfalls im Zeitraum zwischen den 1930er und [[1950er]] Jahren in die Stadt einbezogen wurden. Diese abgetrennten Gebiete tragen weiterhin den ursprünglichen Katastralgemeindenamen, versehen jedoch zumeist mit der römischen Ziffer II. | Zur Landeshauptstadt gehören die vorwiegend in den [[1930er]] Jahren eingemeindeten Vorstadtgemeinden, sowie Teile angrenzender, weiterhin selbständiger Gemeinden, die ebenfalls im Zeitraum zwischen den 1930er und [[1950er]] Jahren in die Stadt einbezogen wurden. Diese abgetrennten Gebiete tragen weiterhin den ursprünglichen Katastralgemeindenamen, versehen jedoch zumeist mit der römischen Ziffer II. |