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Es ist daher heute der Normalfall, dass das Gebiet einer ''politischen'' Gemeinde (''Orts''gemeinde) die Gebiete mehrerer ''Katastral''gemeinden umfasst. So umfasst das Gebiet des [[Bundesland Salzburg|Landes Salzburg]] 119 Gemeinden, jedoch an die 380 Katastralgemeinden; davon sind nur 21 Gemeinden, bei denen das Gemeindegebiet bloß eine Katastralgemeinde umfasst.
 
Es ist daher heute der Normalfall, dass das Gebiet einer ''politischen'' Gemeinde (''Orts''gemeinde) die Gebiete mehrerer ''Katastral''gemeinden umfasst. So umfasst das Gebiet des [[Bundesland Salzburg|Landes Salzburg]] 119 Gemeinden, jedoch an die 380 Katastralgemeinden; davon sind nur 21 Gemeinden, bei denen das Gemeindegebiet bloß eine Katastralgemeinde umfasst.
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Name und Grenzen einer ''politischen'' Gemeinde werden vom '' [[Land Salzburg|Land]]'' festgelegt (also wird insbesondere der Gemeindename nicht etwa vom Gemeinderat festgelegt), Name und Grenzen einer ''Katastral''gemeinde hingegen von einer ''Bundes''behörde, dem Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen.  
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Name und Grenzen einer ''politischen'' Gemeinde werden vom '' [[Land Salzburg|Land]]'' festgelegt (also wird insbesondere der Gemeindename nicht etwa vom Gemeinderat festgelegt), Name und Grenzen einer ''Katastral''gemeinde hingegen von einer ''Bundes''behörde, dem [[Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen]].  
    
Es versteht sich daher nicht von selbst, dass ''Namen'' und ''Grenzen'' von politischer Gemeinde und Katastralgemeinde übereinstimmen. Im Vermessungsgesetz ist jedoch ein „Nachziehen“ der Grenzen und teilweise des Namens der Katastralgemeinden vorgesehen:
 
Es versteht sich daher nicht von selbst, dass ''Namen'' und ''Grenzen'' von politischer Gemeinde und Katastralgemeinde übereinstimmen. Im Vermessungsgesetz ist jedoch ein „Nachziehen“ der Grenzen und teilweise des Namens der Katastralgemeinden vorgesehen: