Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
23 Bytes hinzugefügt ,  09:44, 13. Jan. 2016
K
Zeile 23: Zeile 23:     
== Flugrettung ==
 
== Flugrettung ==
Die [[Flugrettung]] war flächendeckend bis [[31. Dezember]] [[2011]] durch eine Gliedstaatsvertrag, eine sog. ''Art.15a B-VG Vereinbarung'', zwischen dem Bund und den Ländern geregelt. Seither gelten je Bundesland unterschiedliche Vereinbarungen und Regelungen.
+
Die Flugrettung war flächendeckend bis [[31. Dezember]] [[2011]] durch eine Gliedstaatsvertrag, eine sog. ''Art.15a B-VG Vereinbarung'', zwischen dem Bund und den Ländern geregelt. Seither gelten je Bundesland unterschiedliche Vereinbarungen und Regelungen.
 
<ref>[http://www.oeamtc.at/portal/die-finanzierung+2500+1576162 www.oeamtc.at/ Flugrettung / Finanzierung ab 1.1.2011]</ref>
 
<ref>[http://www.oeamtc.at/portal/die-finanzierung+2500+1576162 www.oeamtc.at/ Flugrettung / Finanzierung ab 1.1.2011]</ref>
 
* Rettungsflüge
 
* Rettungsflüge
Zeile 33: Zeile 33:  
::- Alpine Bergungen
 
::- Alpine Bergungen
   −
In Salzburg ist das Rote Kreuz durch das Land Salzburg beauftragt, die Flugrettung im Bundesland Salzburg durchzuführen. Pro Jahr werden rund 2.700 Einsätze disponiert und administriert. Dieses geschieht in Kooperation mit privaten Hubschrauberunternehmen (ÖAMTC Österreich - [[Christophorus 6]] Salzburg, [[Heli Austria GmbH]]). <ref>[http://www.roteskreuz.at/sbg/rettungsdienst/flugrettung/ Rotes Kreuz/Flugrettung]</ref>
+
In Salzburg ist das Rote Kreuz durch das Land Salzburg beauftragt, die [[Salzburger Flugrettung|Flugrettung im Bundesland Salzburg]] durchzuführen. Pro Jahr werden rund 2.700 Einsätze disponiert und administriert. Dieses geschieht in Kooperation mit privaten Hubschrauberunternehmen (ÖAMTC Österreich - [[Christophorus 6]] Salzburg, [[Heli Austria GmbH]]). <ref>[http://www.roteskreuz.at/sbg/rettungsdienst/flugrettung/ Rotes Kreuz/Flugrettung]</ref>
    
:: '''Hinweis''': Wer sich selbst in eine potenziell gefahren-geneigte Situation begibt, muss auch selbst für eine allfällig notwendige Hilfe finanziell und organisatorisch vorsorgen.  
 
:: '''Hinweis''': Wer sich selbst in eine potenziell gefahren-geneigte Situation begibt, muss auch selbst für eine allfällig notwendige Hilfe finanziell und organisatorisch vorsorgen.  

Navigationsmenü