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===Das Augustiner-Chorherrenstift (1122 bis 1514)===
 
===Das Augustiner-Chorherrenstift (1122 bis 1514)===
 
====Statut====
 
====Statut====
[[1122]] errichtete Erzbischof [[Konrad I.]] ein neues Kanonikerstift, dessen Angehörigenzahl er auf 24 festsetzte, wobei er die Domherren verpflichtete, die Augustiner-Chorherrenregel zu befolgen.
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[[1122]] errichtete Erzbischof [[Konrad I.]] ein neues Kanonikerstift, dessen Angehörigenzahl er auf 24 festsetzte, wobei er die Domherren verpflichtete, die [[Augustiner-Chorherren]]<nowiki>regel</nowiki> zu befolgen.
    
Am [[28. Oktober]] [[1427]] bestätigte Papst Martin V. dem Salzburger Kapitel ein Statut, in dem die Pfründenverteilung neu geregelt wurde. Dieses Statut wurde [[1451]] von Papst Nikolaus V. bestätigt.
 
Am [[28. Oktober]] [[1427]] bestätigte Papst Martin V. dem Salzburger Kapitel ein Statut, in dem die Pfründenverteilung neu geregelt wurde. Dieses Statut wurde [[1451]] von Papst Nikolaus V. bestätigt.

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