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'''Herrschaft, Verwaltung, Gerichte'''
 
'''Herrschaft, Verwaltung, Gerichte'''
1243 wird das sehr große Pfleggericht Werfen (das kurz den Guetratern zukam) umorganisiert, das den Pongau inclusive dem Lammertal, aber nicht den Enns-Pongau und das Gasteierntal umfasst. 1575 wird ein Amt Pongau vom Kloster Admont vom Erstift (zurück-)gekauft. 1672 wird das zu große Pfleggericht Werfen geteilt und mehrere Landgerichte geschafffen. Diese sind neben den vielen Grundherrschaften an die Abgaben zu leisten waren, neben Justiz-auch für Verwaltungsfragen zuständig. Daneben gibt es zB. in Bischofshofen im Ortszentrum eine chiemseeische geschlossene Hofmark (ab 1215/16 chimseeische Besitze, 10.12.1674 Rezess (offizielle Hofmark)- bis 1806). 1820 erfolgt eine erneute Organisationsänderung der Salzburger und Pongauer Pfleggerichte.
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1243 wird das sehr große Pfleggericht Werfen (das kurz den Guetratern zukam) umorganisiert, das den Pongau inclusive dem Lammertal, aber nicht den Enns-Pongau und das Gasteierntal umfasst. Dieses war in Gerichtsstäbe unterteilt. 1575 wird ein Amt Pongau vom Kloster Admont vom Erstift (zurück-)gekauft. 1672 wird das zu große Pfleggericht Werfen geteilt und mehrere Landgerichte geschaffen. Diese sind neben den vielen Grundherrschaften an die Abgaben zu leisten waren, neben Justiz-auch für Verwaltungsfragen zuständig. Daneben gab es zB. in Bischofshofen im Ortszentrum eine chiemseeische geschlossene Hofmark (ab 1215/16 chimseeische Besitze, 10.12.1674 Rezess (offizielle Hofmark)- bis 1806). 1820 erfolgt eine erneute Organisationsänderung der Salzburger und Pongauer Pfleggerichte.
    
[[1848-1850, bzw. bis 1867]] erfolgte die gänzliche  Neuregelung der Landesverwaltung, Aufhebung des alten Systems der Grundherrschaften und finanzielle Ablöse, Trennung von Justiz und Verwaltung und Bildung selbständiger Ortsgemeinden mit wählbaren Gemeindevertretungen. Die Einführung der Gemeindeordnung ergab ab 1850 für den Bezirk Pongau 44 Ortsgemeinden.  
 
[[1848-1850, bzw. bis 1867]] erfolgte die gänzliche  Neuregelung der Landesverwaltung, Aufhebung des alten Systems der Grundherrschaften und finanzielle Ablöse, Trennung von Justiz und Verwaltung und Bildung selbständiger Ortsgemeinden mit wählbaren Gemeindevertretungen. Die Einführung der Gemeindeordnung ergab ab 1850 für den Bezirk Pongau 44 Ortsgemeinden.  
Die [[Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau|Bezirkshauptmannschaft]] war von [[1850]] bis [[1867]] in Werfen untergebracht (?) (bzw. gab es vor 1867 für den Pongau die 4 Bezirksämter St. Johann, Werfen , Gastein und Radstadt, die dann in St.Johann zusammengelegt wurden)und übersiedelte danach nach St. Johann im Pongau.
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Die [[Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau|Bezirkshauptmannschaft]] war von [[1850]] bis [[1867]] in Werfen untergebracht (?) (bzw. gab es vor 1867 für den Pongau die 4 Bezirksämter St. Johann, Werfen, Gastein und Radstadt, die dann in St.Johann zusammengelegt wurden)und übersiedelte danach nach St. Johann im Pongau.
    
==Quellen==
 
==Quellen==
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