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== Zusammenlegung mit Seekirchen am Wallersee ==
 
== Zusammenlegung mit Seekirchen am Wallersee ==
Nach umfassender Prüfung der in Frage kommenden Standortgemeinden für das neue Bezirksgericht im Flachgau war die [[Landesregierung]] am [[20. November]] [[2015]] übereingekommen, den Plänen von Justizminister Dr. Wolfgang Brandstetter über die Zusammenlegung der Bezirksgerichtssprengel [[Neumarkt am Wallersee]], Oberndorf bei Salzburg und [[Thalgau]] mit einer Neuerrichtung des Bezirksgerichts in [[Seekirchen am Wallersee]] zuzustimmen. Neben Seekirchen wurde auch Neumarkt mit dem bestehenden Bezirksgericht als Standortgemeinde geprüft.
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Nach umfassender Prüfung der in Frage kommenden Standortgemeinden für das neue Bezirksgericht im Flachgau war die [[Landesregierung]] am [[20. November]] [[2015]] übereingekommen, den Plänen von Justizminister Dr. Wolfgang Brandstetter über die Zusammenlegung der Bezirksgerichtssprengel [[Bezirksgericht Neumarkt|Neumarkt am Wallersee]], Oberndorf bei Salzburg und [[Bezirksgericht Thalgau|Thalgau]] mit einer Neuerrichtung des Bezirksgerichts in [[Seekirchen am Wallersee]] zuzustimmen. Neben Seekirchen wurde auch Neumarkt mit dem bestehenden Bezirksgericht als Standortgemeinde geprüft.
    
Die Landesregierung hat die Entscheidungsgrundlagen mit fachlichen Parametern unter regionalen Gesichtspunkten eingehend geprüft, um die für das Land und die Entwicklung der Region Flachgau bestgeeignete Lösung zu finden. Das Ergebnis der Prüfung potenzieller Standorte in den Gemeinden Neumarkt und Seekirchen ergab, dass Seekirchen im nördlichen Flachgau die verkehrstechnisch günstiger gelegene Standortgemeinde ist. Die in Frage kommenden Standorte sind für den Individualverkehr besser erreichbar und mit der geplanten Errichtung einer Haltestelle Süd ideal an öffentliche Verkehrsmittel angebunden. Weiters ist der Neubau eines zentralen Bezirksgerichts in Bezug auf Sicherheit, Barrierefreiheit, Energieeffizienz und Nutzwerte vorteilhafter als die Adaptierung des rund 500 Jahre alten Bezirksgerichtsgebäudes in Neumarkt. Bei der Standortauswahl handelt es sich in Seekirchen um zentrale und städtebaulich integrierte Standorte, die sofort bzw. mittelfristig zur Verfügung stehen.
 
Die Landesregierung hat die Entscheidungsgrundlagen mit fachlichen Parametern unter regionalen Gesichtspunkten eingehend geprüft, um die für das Land und die Entwicklung der Region Flachgau bestgeeignete Lösung zu finden. Das Ergebnis der Prüfung potenzieller Standorte in den Gemeinden Neumarkt und Seekirchen ergab, dass Seekirchen im nördlichen Flachgau die verkehrstechnisch günstiger gelegene Standortgemeinde ist. Die in Frage kommenden Standorte sind für den Individualverkehr besser erreichbar und mit der geplanten Errichtung einer Haltestelle Süd ideal an öffentliche Verkehrsmittel angebunden. Weiters ist der Neubau eines zentralen Bezirksgerichts in Bezug auf Sicherheit, Barrierefreiheit, Energieeffizienz und Nutzwerte vorteilhafter als die Adaptierung des rund 500 Jahre alten Bezirksgerichtsgebäudes in Neumarkt. Bei der Standortauswahl handelt es sich in Seekirchen um zentrale und städtebaulich integrierte Standorte, die sofort bzw. mittelfristig zur Verfügung stehen.

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