Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
Neuer Abschnitt →‎Freizeit
Zeile 4: Zeile 4:  
Diesem Ansinnen und dem SN-Bericht vom 02.11.2015 ist entgegen zu halten, dass die Straße vom Land Salzburg errichtet und erhalten wird. Die Stadt hat keine Zuständigkeit. Eine Maut ist eine zweckgebundene Abgabe, die ausschließlich(!) der Erhaltung einer Straße dient. Das Ansinnen des GR Bernhard Carl, mit den erwirtschafteten Einnahmen, entrichtet von Autofahrern, einen Bus zu finanzieren, damit andere Personen möglichst gratis auf den Gaisberg fahren können, ist zweck- und damit rechtswidrig, erfüllt zudem das Kriterium einer Steuer. Nicht durchsetzbare Forderungen werden vom Titel her nicht dadurch richtig, indem man sie medial immer wieder transportiert und die Redakteure bei den SN sind offenbar nicht kritisch genug, eine sachliche Unrichtigkeit zu erkennen und damit fortgesetzte Fehlmeldungen zu vermeiden. <br />
 
Diesem Ansinnen und dem SN-Bericht vom 02.11.2015 ist entgegen zu halten, dass die Straße vom Land Salzburg errichtet und erhalten wird. Die Stadt hat keine Zuständigkeit. Eine Maut ist eine zweckgebundene Abgabe, die ausschließlich(!) der Erhaltung einer Straße dient. Das Ansinnen des GR Bernhard Carl, mit den erwirtschafteten Einnahmen, entrichtet von Autofahrern, einen Bus zu finanzieren, damit andere Personen möglichst gratis auf den Gaisberg fahren können, ist zweck- und damit rechtswidrig, erfüllt zudem das Kriterium einer Steuer. Nicht durchsetzbare Forderungen werden vom Titel her nicht dadurch richtig, indem man sie medial immer wieder transportiert und die Redakteure bei den SN sind offenbar nicht kritisch genug, eine sachliche Unrichtigkeit zu erkennen und damit fortgesetzte Fehlmeldungen zu vermeiden. <br />
 
Der richtige "ortspolizeiliche" Ansatz besteht darin, durch regelnde Maßnahmen nur so viele Fahrzeuge auf den Gaisberg hinauf fahren zu lassen, als dort zum Parken jeweils Platz finden können und wenn die Kapazitäten ausgelastet sind, nur dann jemanden auffahren zu lassen, wenn im Gegenzug einer abgefahren ist. Als ich das Foto sah, wollte ich schon einen Leserbrief dazu schreiben. meint dazu, sich in diesem Sinne äußernd [[Benutzer:Xxlstier|Xxlstier]] ([[Benutzer Diskussion:Xxlstier|Diskussion]]) 13:17, 2. Dez. 2015 (CET)
 
Der richtige "ortspolizeiliche" Ansatz besteht darin, durch regelnde Maßnahmen nur so viele Fahrzeuge auf den Gaisberg hinauf fahren zu lassen, als dort zum Parken jeweils Platz finden können und wenn die Kapazitäten ausgelastet sind, nur dann jemanden auffahren zu lassen, wenn im Gegenzug einer abgefahren ist. Als ich das Foto sah, wollte ich schon einen Leserbrief dazu schreiben. meint dazu, sich in diesem Sinne äußernd [[Benutzer:Xxlstier|Xxlstier]] ([[Benutzer Diskussion:Xxlstier|Diskussion]]) 13:17, 2. Dez. 2015 (CET)
 +
 +
== Freizeit ==
 +
 +
''Die Gaisberg Landesstraße ist heute für Radfahrer, Mountainbiker und E-Biker eine sehr beliebte Strecke.''
 +
 +
Hat dieser Satz unter dem Kapitel "Freizeit" tatsächlich eine Aussagekraft? Ich meine, heute fährt man auf fast jeder asphaltierten Straße mit Rädern aller Arten. Oder anders ausgedrückt müssten wir analog zu dieser Eintragung bei jeder anderen Straße diesen Satz einfügen. Freizeithinweise sollten sich meines Erachtens auf Freizeiteinrichtungen beziehen, die sich am Gaisberg befinden. Denn auch Wandern könnte man die Straße entlang, auch mit dem Auto einen Ausflug unternehmen oder Auto stoppen oder  oder  meint sich fragend [[Benutzer:Mosaico|Mosaico]] ([[Benutzer Diskussion:Mosaico|Diskussion]]) 14:33, 2. Dez. 2015 (CET)

Navigationsmenü