Der Heimatschein wurde in Österreich im Jahr [[1863]] eingeführt. Im Gemeindegesetz von 1859 wird erstmals der Begriff "Heimatrecht" verwendet. Im Heimatrechtsgesetz im Jahr 1863 wird die Gemeinde als zuständig für die Führung einer Matrikel der Mitglieder (Heimatrolle) und die Ausstellung von Heimatscheinen erklärt. Der Ausstellung eines Heimatscheins wird im Wesentlichen das Abstammungsprinzip (ius sanguinis) zugrunde gelegt. | Der Heimatschein wurde in Österreich im Jahr [[1863]] eingeführt. Im Gemeindegesetz von 1859 wird erstmals der Begriff "Heimatrecht" verwendet. Im Heimatrechtsgesetz im Jahr 1863 wird die Gemeinde als zuständig für die Führung einer Matrikel der Mitglieder (Heimatrolle) und die Ausstellung von Heimatscheinen erklärt. Der Ausstellung eines Heimatscheins wird im Wesentlichen das Abstammungsprinzip (ius sanguinis) zugrunde gelegt. |