Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
2 Bytes hinzugefügt ,  17:22, 13. Okt. 2015
K
Zeile 15: Zeile 15:     
===Geschichte===
 
===Geschichte===
Das ursprüngliche ''Landhaus'', als Sitz der [[Salzburger Landstände|drei Landstände]] - der Geistlichen (Prälaten), der Adeligen (Ritter) und den Vertretern der Bürgerschaft aus Städten und Märkten  - war in der Zeit der Erzbischöfe in einem Gebäudeteil des [[Neue Residenz|Residenz-Neugebäudes]]  am [[Mozartplatz]] gelegen, das wir heute unter der Bezeichnung "Neue Residenz" oder [[Salzburg Museum]]  kennen. Dort tagten ab [[1620]] die drei Salzburger Landstände im großen Saal im zweiten Obergeschoß, der bis heute den Namen ''Ständesaal'' trägt. Der autoritäre Regierungsstil der Salzburger Erzbischöfe ließ jedoch kaum Mitbestimmung seitens der Landstände zu. Die Vertreter der Gerichtsgemeinden durften zwischen 1473 und 1565 als "stehende Zuhörer" – ohne Sitz und Stimme – an den Landtagen teilnehmen. Sie mussten nicht nur die Kriegssteuern mittragen, sondern stellten mit jedem zehnten Mann auch die Soldaten für die Landesverteidigung, die sogenannte Landfahne. Die Bauern hatte weder Sitz noch Stimme und konnten sich im Erzstift Salzburg den Status eines  ''vierten'' Standes auch durch den Großen Bauernkrieg von 1525/26 nicht erkämpfen. <ref>[http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/artikel/artikel_45092 Historisches Lexikon Bayerns; Landstände des Erzstifts Salzburg; Dr. Friederike Zaisberger]</ref>
+
Das ursprüngliche ''Landhaus'', als Sitz der [[Salzburger Landstände|drei Landstände]] - der Geistlichen (Prälaten), der Adeligen (Ritter) und den Vertretern der Bürgerschaft aus Städten und Märkten  - war in der Zeit der Erzbischöfe in einem Gebäudeteil des [[Neue Residenz|Residenz-Neugebäudes]]  am [[Mozartplatz]] gelegen, das wir heute unter der Bezeichnung [[Neue Residenz]] oder [[Salzburg Museum]]  kennen. Dort tagten ab [[1620]] die drei Salzburger Landstände im großen Saal im zweiten Obergeschoß, der bis heute den Namen ''Ständesaal'' trägt. Der autoritäre Regierungsstil der Salzburger Erzbischöfe ließ jedoch kaum Mitbestimmung seitens der Landstände zu. Die Vertreter der Gerichtsgemeinden durften zwischen 1473 und 1565 als "stehende Zuhörer" – ohne Sitz und Stimme – an den Landtagen teilnehmen. Sie mussten nicht nur die Kriegssteuern mittragen, sondern stellten mit jedem zehnten Mann auch die Soldaten für die Landesverteidigung, die sogenannte Landfahne. Die Bauern hatte weder Sitz noch Stimme und konnten sich im Erzstift Salzburg den Status eines  ''vierten'' Standes auch durch den Großen Bauernkrieg von 1525/26 nicht erkämpfen. <ref>[http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/artikel/artikel_45092 Historisches Lexikon Bayerns; Landstände des Erzstifts Salzburg; Dr. Friederike Zaisberger]</ref>
    
Ein eigenes ''Landhaus'' existierte genau genommen damals noch nicht.
 
Ein eigenes ''Landhaus'' existierte genau genommen damals noch nicht.

Navigationsmenü