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Träger der ''öffentlichen'' allgemein bildenden höheren Schulen ist der Bund.
 
Träger der ''öffentlichen'' allgemein bildenden höheren Schulen ist der Bund.
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Die einzelnen Formen und Sonderformen der allgemein bildenden höheren Bundesschulen haben folgende Bezeichnungen zu führen: (§ 45 SchOG):
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Die einzelnen Formen und Sonderformen der allgemein bildenden höheren Bundesschulen haben folgende Bezeichnungen zu führen (§ 45 SchOG):
 
* Bundesgymnasium,
 
* Bundesgymnasium,
 
* Bundesrealgymnasium,
 
* Bundesrealgymnasium,

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