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Die [[Mitternacht]]sstunde galt für gewöhnlich immer als Zeitpunkt des Aufbruches. Wurde diese Zeit überschritten, so kam es öfters vor, dass die meistens über der Stube schlafenden Eltern durch Klopfzeichen zum baldigen Gehen mahnten. In manchen Bauernhäusern gab es ein Wärmeloch am Stubenplafond, damit die warme Luft im Winter in die Schlafkammer der Bauersleute hinauf strömen konnte. Durch diese Verbindung ergab sich auch die Gelegenheit, die Vorgänge in der Stube mitzuhören. Denn wenn es in der Stube zu still wurde, galt dies ebenfalls als sittlich verdächtig. Zu erwähnen ist auch noch das sogenannte "''Aushadern''", womit die Freier im Verlauf der Nachtroas zu verhindern versuchten, durch überlange Anwesenheit einem sich abzuzeichnenden Favoriten das alleinige Zusammensein mit den Mädchen zu verhindern.
 
Die [[Mitternacht]]sstunde galt für gewöhnlich immer als Zeitpunkt des Aufbruches. Wurde diese Zeit überschritten, so kam es öfters vor, dass die meistens über der Stube schlafenden Eltern durch Klopfzeichen zum baldigen Gehen mahnten. In manchen Bauernhäusern gab es ein Wärmeloch am Stubenplafond, damit die warme Luft im Winter in die Schlafkammer der Bauersleute hinauf strömen konnte. Durch diese Verbindung ergab sich auch die Gelegenheit, die Vorgänge in der Stube mitzuhören. Denn wenn es in der Stube zu still wurde, galt dies ebenfalls als sittlich verdächtig. Zu erwähnen ist auch noch das sogenannte "''Aushadern''", womit die Freier im Verlauf der Nachtroas zu verhindern versuchten, durch überlange Anwesenheit einem sich abzuzeichnenden Favoriten das alleinige Zusammensein mit den Mädchen zu verhindern.
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Handelte es sich bei dem besuchten Mädchen um eine am Bauerhof angestellte Magd und man wollte die Bauernstube als Besuchsraum verwenden, so war man dazu ebenfalls auf das Einverständnis der Bauersleute angewiesen. Das Betreten der Schlafräume der  Bauernmägde ("Mentschakammern") galt für Burschen als unstatthaft.  
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Handelte es sich bei dem besuchten Mädchen um eine am Bauerhof angestellte Magd und man wollte die Bauernstube als Besuchsraum verwenden, so war man dazu ebenfalls auf das Einverständnis der Bauersleute angewiesen. Das Betreten der Schlafräume der  Bauernmägde ("Mentschakammern") galt für Burschen als moralisch unstatthaft.  
     

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