*je 3% Arbeiter-, Wirtschafts- und Landwirtschaftskammer
*je 3% Arbeiter-, Wirtschafts- und Landwirtschaftskammer
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==Rechtliche Grundlage==
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Im [[Salzburger Tourismusgesetz 2003]], Fassung 2007, sind alle rechtlichen Grundlagen verankert. Ebenso die Haushaltsführung (§ 25 ff) und die Verbandsbeiträge (§ 32 ff). Grundsätzlich sind alle salzburger Unternehmen, die direkt oder indirekt vom Tourismus profitieren, per Gesetz zur Beitragsleistung verpflichtet.