* Das Familienoberhaupt (Chef des Hauses) in röm.-kath. patrilinearer Primogenitur des Wiener Zweiges trug ebenso den päpstlichen Titel eines ''"barone romano"'' (römischer Baron). Ursprünglich durfte dieser Titel in direkter Linie an den jeweiligen Erstgeborenen weitergegeben werden. Papst Pius XII. (1939-58) entschied sich am [[11. November]] [[1939]] mit dem Schreiben “Litteris suis” für eine Aufhebung dieses Gunsterweises, womit ein päpstlicher Adels-Titel bei zukünftigen Verleihungen nicht mehr erblich war. Papst Paul VI. ordnete am [[15. April]] [[1966]] an, dass die höchste Rangstufe des Pius-Ordens (und die damit verbundene Erhebung in den päpstlichen Adelsstand) ausschließlich Monarchen und Staatsoberhäuptern vorbehalten bleiben soll – und zwar aus Anlass offizieller Staatsbesuche im Vatikan. In Italien wurde der päpstliche (schwarze) Adel seit jeher als honoriger angesehen als der königliche (weiße) Adel. Die Nachgeborenen der Familie Hagenauer waren zwar ''"Nobile dei baroni romani"'' (aus dem Hause der römischen Barone), trugen aber den kgl. italienischen Titel ''"barone"'' oder ''"baronessa"''. Am [[11. Dezember]] [[1998]] wurde in einem Schreiben vom Substitut des Staatssekretariates des Heiligen Stuhls, Erzbischof Giovanni Battista Re (spätere Kurienkardinal), Dr. Wolfgang Hagenauer ''"seitens des Heiligen Stuhls das Recht für die Führung des Titels der (päpstlichen) erblichen Baronie (IV. barone romano)"'' bestätigt. (Hagenauer-Archiv Wien) | * Das Familienoberhaupt (Chef des Hauses) in röm.-kath. patrilinearer Primogenitur des Wiener Zweiges trug ebenso den päpstlichen Titel eines ''"barone romano"'' (römischer Baron). Ursprünglich durfte dieser Titel in direkter Linie an den jeweiligen Erstgeborenen weitergegeben werden. Papst Pius XII. (1939-58) entschied sich am [[11. November]] [[1939]] mit dem Schreiben “Litteris suis” für eine Aufhebung dieses Gunsterweises, womit ein päpstlicher Adels-Titel bei zukünftigen Verleihungen nicht mehr erblich war. Papst Paul VI. ordnete am [[15. April]] [[1966]] an, dass die höchste Rangstufe des Pius-Ordens (und die damit verbundene Erhebung in den päpstlichen Adelsstand) ausschließlich Monarchen und Staatsoberhäuptern vorbehalten bleiben soll – und zwar aus Anlass offizieller Staatsbesuche im Vatikan. In Italien wurde der päpstliche (schwarze) Adel seit jeher als honoriger angesehen als der königliche (weiße) Adel. Die Nachgeborenen der Familie Hagenauer waren zwar ''"Nobile dei baroni romani"'' (aus dem Hause der römischen Barone), trugen aber den kgl. italienischen Titel ''"barone"'' oder ''"baronessa"''. Am [[11. Dezember]] [[1998]] wurde in einem Schreiben vom Substitut des Staatssekretariates des Heiligen Stuhls, Erzbischof Giovanni Battista Re (spätere Kurienkardinal), Dr. Wolfgang Hagenauer ''"seitens des Heiligen Stuhls das Recht für die Führung des Titels der (päpstlichen) erblichen Baronie (IV. barone romano)"'' bestätigt. (Hagenauer-Archiv Wien) |