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* Am [[4. Juli]] [[1914]] wurde per Arrogation (Annahme an Kindesstatt) des Rittmeister Nobilis Pyrrhus de Hagenauer durch (seinen Schwiegervater) George de Locatelli Baron zu Eulenburg und Schönfeld die Linie der Freiherren Locatelli weitergeführt. Durch ein späteres königliches Dekret wurde die durch Adels-Arrogation erbliche italienische Baronie (Freiherrenstand) des Pyrrhus barone Locatelli de Hagenauer bestätigt. 1923 erhielt nobile Pyrrhus Locatelli de Hagenauer durch die königliche Consulta Araldica die Anerkennung des italienischen Freiherrenstandes mit ''"titolo di barone del S.R.I. di Schönfeld ed Eulenburg"''. Seither führen die Familienmitglieder des Triester Zweiges den Titel ''"Locatelli de Hagenauer baroni di Eulenburg e Schönfeld"'' (Baron/Baronin von Locatelli-Hagenauer); Nachkommen in Florenz. (MGSLK 1946, Hagenauer-Archiv Görz)  
 
* Am [[4. Juli]] [[1914]] wurde per Arrogation (Annahme an Kindesstatt) des Rittmeister Nobilis Pyrrhus de Hagenauer durch (seinen Schwiegervater) George de Locatelli Baron zu Eulenburg und Schönfeld die Linie der Freiherren Locatelli weitergeführt. Durch ein späteres königliches Dekret wurde die durch Adels-Arrogation erbliche italienische Baronie (Freiherrenstand) des Pyrrhus barone Locatelli de Hagenauer bestätigt. 1923 erhielt nobile Pyrrhus Locatelli de Hagenauer durch die königliche Consulta Araldica die Anerkennung des italienischen Freiherrenstandes mit ''"titolo di barone del S.R.I. di Schönfeld ed Eulenburg"''. Seither führen die Familienmitglieder des Triester Zweiges den Titel ''"Locatelli de Hagenauer baroni di Eulenburg e Schönfeld"'' (Baron/Baronin von Locatelli-Hagenauer); Nachkommen in Florenz. (MGSLK 1946, Hagenauer-Archiv Görz)  
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* Am [[11. Februar]] [[1929]] wurden durch Artikel 42 der Lateranverträge die seit 1870 vom Heiligen Stuhl gewährten Adelsprädikate im Königreich Italien rückwirkend anerkannt. Per späteren königlichen Dekret (Viktor Emanuel III.) wurde der italienische Freiherrenstand des ''"nobile Francesco de Hagenauer di Salisburgo"'' und aller ehelichen Nachkommen beiderlei Geschlechtes (Ausdehnung), mit dem erblichen Titel ''"barone de Hagenauer"'' (Baron von Hagenauer) von der königlichen Consulta Araldica bestätigt. Der Adelstitel war an keine Ländereien gebunden; Nachkommen in Wien. (Annuario della Nobiltà Italiana, Nova Ser. 2006)  
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* Am [[11. Februar]] [[1929]] wurden durch Artikel 42 der Lateranverträge die seit 1870 vom Heiligen Stuhl gewährten Adelsprädikate im Königreich Italien rückwirkend anerkannt. Mit den sogenannten „Legge delle Guarentigie – Garantiegesetzen“ vom 13. Mai 1871 hatte das Königreich Italien dem Papst das Recht aberkannt, eigene Adelstitel zu verleihen. Seitdem wurden die vom Papst verliehenen Titel „concessione pontificia“ eingetragen. Obschon Adelstitel nach dem Ende der Monarchie in Italien eine Abschaffung erfuhren, muss der Gebrauch neuer päpstlicher Adelstitel, wenn deren Inhaber italienischer Staatsbürger sein sollte, bis zum heutigen Tag vom Präsidenten der Republik genehmigt werden. Per späteren königlichen Dekret (Viktor Emanuel III.) wurde der italienische Freiherrenstand des ''"nobile Francesco de Hagenauer di Salisburgo"'' und aller ehelichen Nachkommen beiderlei Geschlechtes (Ausdehnung), mit dem erblichen Titel ''"barone de Hagenauer"'' (Baron von Hagenauer) von der königlichen Consulta Araldica bestätigt. Der Adelstitel war an keine Ländereien gebunden; Nachkommen in Wien. (Annuario della Nobiltà Italiana, Nova Ser. 2006)  
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* Das Familienoberhaupt (Chef des Hauses) in röm.-kath. patrilinearer Primogenitur des Wiener Zweiges trägt ebenso den päpstlichen Titel eines ''"barone romano"'' (römischer Baron). Die Nachgeborenen sind ''"Nobile dei baroni romani"'' (aus dem Hause der römischen Barone) und tragen den kgl. italienischen Titel eines ''"barone"''. In Italien wurde der päpstliche (schwarze) Adel als honoriger angesehen als der königliche (weiße) Adel. Am [[11. Dezember]] [[1998]] wurde in einem Schreiben vom Substitut des Staatssekretariates des Heiligen Stuhls, Erzbischof Giovanni Battista Re (spätere Kurienkardinal), Dr. Wolfgang Hagenauer ''"seitens des Heiligen Stuhls das Recht für die Führung des Titels der (päpstlichen) erblichen Baronie (IV. barone romano)"'' bestätigt. (Hagenauer-Archiv Wien)
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* Das Familienoberhaupt (Chef des Hauses) in röm.-kath. patrilinearer Primogenitur des Wiener Zweiges trug ebenso den päpstlichen Titel eines ''"barone romano"'' (römischer Baron). In früheren Zeiten durfte dieser Titel in direkter Linie an den jeweiligen Erstgeborenen weitergegeben werden. Papst Pius XII. (1939-58) entschied sich dann am [[11. November]] [[1939]] mit dem Schreiben “Litteris suis” für eine Aufhebung dieser Gunsterweise. In Italien wurde der päpstliche (schwarze) Adel allerdings als honoriger angesehen als der königliche (weiße) Adel. Die Nachgeborenen der Familie Hagenauer waren zwar ''"Nobile dei baroni romani"'' (aus dem Hause der römischen Barone), trugen aber lediglich den kgl. italienischen Titel eines ''"barone"''. Am [[11. Dezember]] [[1998]] wurde in einem Schreiben vom Substitut des Staatssekretariates des Heiligen Stuhls, Erzbischof Giovanni Battista Re (spätere Kurienkardinal), Dr. Wolfgang Hagenauer ''"seitens des Heiligen Stuhls das Recht für die Führung des Titels der (päpstlichen) erblichen Baronie (IV. barone romano)"'' bestätigt. (Hagenauer-Archiv Wien)
    
== Quelle ==
 
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