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[[Datei:Chiemseesiebmacher.jpg|thumb|Wappen des Bistums Chiemsee]]
 
[[Datei:Chiemseesiebmacher.jpg|thumb|Wappen des Bistums Chiemsee]]
 
Das '''Bistum Chiemsee''' bestand von [[1215]], gegründet von Erzbischof [[Eberhard II. von Regensburg]], bis [[1808]] und gehörte zum [[Erzbistum (Überblick)|Erzbistum Salzburg]]. Im Jänner [[2009]] wurde es von Papst Benedikt XVI. als Titularbistum (historische Diözese, die einem Titularbischof zugeordnet wird) wieder errichtet.
 
Das '''Bistum Chiemsee''' bestand von [[1215]], gegründet von Erzbischof [[Eberhard II. von Regensburg]], bis [[1808]] und gehörte zum [[Erzbistum (Überblick)|Erzbistum Salzburg]]. Im Jänner [[2009]] wurde es von Papst Benedikt XVI. als Titularbistum (historische Diözese, die einem Titularbischof zugeordnet wird) wieder errichtet.
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== Geschichte ==
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Am [[28. Jänner]] [[1216]]  erhielt [[Erzbischof]] [[Eberhard II. von Regensberg]]  das Privileg der selbstständigen Besetzung des Eigenbistums Chiemsee.
    
==Bischof==
 
==Bischof==
Die [[Bischöfe von Chiemsee]] waren [[Weihbischof|Weihbischöfe]] der [[Salzburger Erzbischöfe]] und wurden aus den Mitgliedern des [[Domkapitel]]s gewählt. Der Bischof galt als Lehnsmann des Salzburger Erzbischofs und wurde von diesem nominiert, konfirmiert, konsekriert und investiert. Obwohl Bischof einer eigenen Diözese, residierte er gewöhnlich in Salzburg im [[Chiemseehof]]. Da der Bischof von Chiemsee Vasall des Erzbischofs war, hatte er Sitz und Stimme auf den [[Salzburger Landstände|Salzburger Landtagen]] und war kein [[Reich#Heiliges_R.C3.B6misches_Reich|Reich]]<nowiki></nowiki>sfürst.
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Die [[Bischöfe von Chiemsee]] waren [[Weihbischof|Weihbischöfe]] der Salzburger Erzbischöfe und wurden aus den Mitgliedern des [[Domkapitel]]s gewählt. Der Bischof galt als Lehnsmann des Salzburger Erzbischofs und wurde von diesem nominiert, konfirmiert, konsekriert und investiert. Obwohl Bischof einer eigenen Diözese, residierte er gewöhnlich in Salzburg im [[Chiemseehof]]. Da der Bischof von Chiemsee Vasall des Erzbischofs war, hatte er Sitz und Stimme auf den [[Salzburger Landstände|Salzburger Landtagen]] und war kein [[Reich#Heiliges_R.C3.B6misches_Reich|Reich]]<nowiki></nowiki>sfürst.
    
Bischofskirche war die Kirche des Klosters Herrenchiemsee. Die [[Augustiner-Chorherren]] des Klosters Herrenchiemsee bildeten das Domkapitel.
 
Bischofskirche war die Kirche des Klosters Herrenchiemsee. Die [[Augustiner-Chorherren]] des Klosters Herrenchiemsee bildeten das Domkapitel.
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==Gebietsumfang und -einteilung==
 
==Gebietsumfang und -einteilung==
   
===Grenzen===
 
===Grenzen===
 
Das Gebiet des Bistums Chiemsee war gänzlich vom [[Erzdiözese Salzburg#Geschichte|Erzbistum Salzburg]] umschlossen. Die Bistumsgrenzen verliefen vom Südöstende des [[Chiemsee]]s südwärts, die heutige tirolisch-salzburgische Landesgrenze entlang und danach, noch die Nebentäler des [[Brixental]]s in sich schließend, wieder nordnordostwärts, immer östlich des Inns, über das Kaisergebirge, bis zum Nordufer des Chiemsees.
 
Das Gebiet des Bistums Chiemsee war gänzlich vom [[Erzdiözese Salzburg#Geschichte|Erzbistum Salzburg]] umschlossen. Die Bistumsgrenzen verliefen vom Südöstende des [[Chiemsee]]s südwärts, die heutige tirolisch-salzburgische Landesgrenze entlang und danach, noch die Nebentäler des [[Brixental]]s in sich schließend, wieder nordnordostwärts, immer östlich des Inns, über das Kaisergebirge, bis zum Nordufer des Chiemsees.
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===Archidiakonate===
 
===Archidiakonate===
   
Bereits bei der Bistumsgründung wurde festgelegt, dass die Rechte des Archidiakons von Chiemsee, der zugleich Dompropst und Propst des Augustinerchorherrenstifts sowie des Inselklosters war, nicht geschmälert werden sollten. Bischof und Archidiakon standen stets in einem Kompetenzstreit, wobei Bayern die Position des Archidiakons unterstützte. Klare Rechtsverhältnisse wurden erst 1613 durch die Teilung des Archidiakonates in einen erzbischöflich-salzburgischen und einen bischöflich-chiemseeischen Teil geschaffen. Durch die Errichtung eines Dekanates in St. Johann im Leukental wurde der Einfluss des Dompropstes 1621 wiederum verringert.
 
Bereits bei der Bistumsgründung wurde festgelegt, dass die Rechte des Archidiakons von Chiemsee, der zugleich Dompropst und Propst des Augustinerchorherrenstifts sowie des Inselklosters war, nicht geschmälert werden sollten. Bischof und Archidiakon standen stets in einem Kompetenzstreit, wobei Bayern die Position des Archidiakons unterstützte. Klare Rechtsverhältnisse wurden erst 1613 durch die Teilung des Archidiakonates in einen erzbischöflich-salzburgischen und einen bischöflich-chiemseeischen Teil geschaffen. Durch die Errichtung eines Dekanates in St. Johann im Leukental wurde der Einfluss des Dompropstes 1621 wiederum verringert.
   
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==Quellen==
 
==Quellen==

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