Mit dem Arbeitsmarktservicegesetz vom [[1. Juli]] [[1994]] wurde die Arbeitsmarktverwaltung aus der Organisation der Bundesverwaltung ausgegliedert und wurde das Arbeitsmarktservice als Unternehmen des öffentlichen Rechts konstituiert. Mit [[1. Jänner]] [[1995]] übernahm das AMS schließlich die Aufgaben des [[Landesarbeitsamt Salzburg|Landesarbeitsamts]]. | Mit dem Arbeitsmarktservicegesetz vom [[1. Juli]] [[1994]] wurde die Arbeitsmarktverwaltung aus der Organisation der Bundesverwaltung ausgegliedert und wurde das Arbeitsmarktservice als Unternehmen des öffentlichen Rechts konstituiert. Mit [[1. Jänner]] [[1995]] übernahm das AMS schließlich die Aufgaben des [[Landesarbeitsamt Salzburg|Landesarbeitsamts]]. |