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, 10:38, 8. Dez. 2014
Das '''Recht am eigenen Bild''' oder ''Bildnisrecht'' ist eine besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.
== Allgemeines ==
Es besagt, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber bestimmen darf, ob überhaupt und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm veröffentlicht werden<ref>Quelle [http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild wikipedia Definition]</ref>.
Das heißt, Personen, die du fotografierst, musst du vorher fragen, ob du sie fotografieren und ob du das Bild veröffentlichen darfst. In einem Urteil, das 2013 erging, ging der Oberste Gerichtshof in Österreich sogar so weit, dass der Fotograf ein bereits gemachtes Bild auf Begehren des Abgebildeten löschen muss, selbst wenn er es gar nicht veröffentlichen wollte<ref>siehe Urteil [http://www.oev.or.at/?story=190 www.oev.or.at]</ref>.
Da das Persönlichkeitsrecht etwas umfangreicher ist, hier nur die wichtigsten Regeln für dich, wenn du ein Bild in einem Regiowiki veröffentlichen willst:
== Bilder von Einzelpersonen ==
Bei Aufnahmen einer einzelnen Person, die das Bild dominiert, musst du vor der Aufnahme fragen, ob du sie manchen und das Bild verwenden darfst. Natürlich solltest du die Zustimmung ''schriftlich'' bekommen, um bei späteren Streitigkeiten einen Beweis in Händen zu haben.
== Bilder, auf denen mehrere Personen zu sehen sind ==
=== im privaten Raum gemachte Bilder ===
Bilder, die du im Rahmen von privaten Feiern, nicht öffentlichen Veranstaltungen oder auf Privatgrund machst, dürfen nur mit der Zustimmung '''aller abgebildeten''' Personen verwendet werden. Wieder: Schriftliche Bestätigung zwecks Beweis.
=== bei nicht öffentlichen Veranstaltungen ===
Grundsätzlich darfst du bei nicht öffentlichen Veranstaltungen nur mit Zustimmung des Veranstalters oder Hausherr überhaupt fotografieren.
=== bei öffentlichen Veranstaltungen ===
Wenn du nicht einzelnen Personen besonders fixierst, herausstellst oder in unüblichen, herabwürdigenden Situationen (z. B. beim Nasenbohren, Gesichtsverrenkungen, u.ä.) abbildest, darfst du das Bild verwenden. Trotzdem können aber darauf abgebildete Personen die Löschung des Bildes verlangen, wenn es veröffentlicht wird.
== Bilder von Personen im öffentlichen Interesse ==
Ist eine Person allgemein bekannt, wird in der Regel davon auszugehen sein, dass ihre Interessen durch die Bildnisveröffentlichung nicht beeinträchtigt sind. Dies gilt aber grundsätzlich nur für Veröffentlichungen im Rahmen von Berichterstattungen, bei denen diese Personen auftreten oder anwesend waren. Wird das Bild beispielsweise für Werbezwecke verwendet, gilt natürlich auch für Personen im öffentlichen Interesse das Recht am eigenen Bild und es darf ohne seine Zustimmung nicht verwendet werden.
== Du bist auf der sicheren Seite ... ==
... wenn du dir schriftlich von der abgebildeten Person bestätigen lässt, dass sie einer Veröffentlichung hier in einem der Regionalwikis zustimmt.
== Quellen und Fußnoten ==
* [http://www.fotografen.at/rsv/downloads/recht_am_eigenen_bild.pdf www.fotografen.at PDF]
<references/>
[[Kategorie:Recht]]
[[Kategorie:Salzburgwiki Portal]]