| | Bei dieser Mühle handelt es sich um eine so genannte Gmachlmühle, auch Gmachmühle oder Gemachmühle genannt. Die weit verbreitete Meinung, wonach die Bezeichnung „Gmachlmühle“ eine kleine Mühle betrifft, bei der die gesamte Mühleneinrichtung in einem einzigen Raum (Gemach) untergebracht wurde, ist falsch. | | Bei dieser Mühle handelt es sich um eine so genannte Gmachlmühle, auch Gmachmühle oder Gemachmühle genannt. Die weit verbreitete Meinung, wonach die Bezeichnung „Gmachlmühle“ eine kleine Mühle betrifft, bei der die gesamte Mühleneinrichtung in einem einzigen Raum (Gemach) untergebracht wurde, ist falsch. |
| − | Der Name „[[Gmachlmühle]]“ bezeichnet einen Rechtsstatus, weil in den Zeiten der Grundherrschaft (bis 1848) manche der untertänigen Bauern das Recht erhielten (Gemächtnis = Abmachung, Vereinbarung; Gemach = Ordnung, Gesetz), eine Mühle für sich allein oder gemeinsam mit mehreren anderen Bauern zu errichten und zur Deckung des eigenen Bedarfs zu betreiben. Der Gegensatz: Mautmühle, eine von der Grundherrschaft betriebene Mühle, bei der Bauern gegen Abgabe einer Maut ihr Getreide mahlen lassen konnten. | + | Der Name „[[Gmachlmühle]]“ bezeichnet einen Rechtsstatus, weil in den Zeiten der Grundherrschaft (bis 1848) manche der untertänigen Bauern das Recht erhielten (Gemächtnis = Abmachung, Vereinbarung; Gemach = Ordnung, Gesetz), eine Mühle für sich allein oder gemeinsam mit mehreren anderen Bauern zu errichten und zur Deckung des eigenen Bedarfs zu betreiben. Der Gegensatz: Mautmühle, eine von der Grundherrschaft betriebene Mühle, bei der Bauern gegen Abgabe einer Maut ihr Getreide mahlen lassen konnten. Es gab u.a. auch Gemachwege und Gemachzäune, die ebenso auf einer Abmachung mit der jeweiligen Grundherrschaft beruhten. |
| | Die Mühle ist „zweigängig“, weil sie mit zwei Mahlgängen (Mahlwerken, auch Gossen genannt) ausgestattet ist. Der Antrieb erfolgt über ein oberschlächtiges Wasserrad, dem über eine Holzrinne ein Teil des Wassers des Baderbaches zugeleitet wird. Zum Betrieb eines Mahlwerkes sind ungefähr 150 Liter Wasser je Sekunde notwendig. Manche Mühlen dieser Bauart wurden auch als „Wolkenbruchmühlen“ bezeichnet, weil nur nach einem starken Regen genügend Wasser zum Antrieb vorhanden war. Die Leistung eines oberschlächtigen Mühlrades ist größer als die eines unterschlächtigen, weil nicht nur die Strömungsenergie, sondern vor allem die Schwerkraftwirkung des auf die Oberseite des Rades zugeführten Wassers auf die Schaufeln ausgenützt wird. Sie beträgt bei der Baderbachmühle etwa 2 bis 4 KW. Die Bezeichnungen „ober-, mittel- oder unterschlächtig“ leiten sich vom Aufschlagen des Wassers auf die Schaufeln des Mühlrades ab. In der Mühle wurde bis in die [[1960er]]-Jahre Getreide verschiedener Art gemahlen (Weizen, Roggen, Gerste, Hafer). Die Kapazität der Mühle betrug etwa 150 kg Mehl in 24 Stunden. | | Die Mühle ist „zweigängig“, weil sie mit zwei Mahlgängen (Mahlwerken, auch Gossen genannt) ausgestattet ist. Der Antrieb erfolgt über ein oberschlächtiges Wasserrad, dem über eine Holzrinne ein Teil des Wassers des Baderbaches zugeleitet wird. Zum Betrieb eines Mahlwerkes sind ungefähr 150 Liter Wasser je Sekunde notwendig. Manche Mühlen dieser Bauart wurden auch als „Wolkenbruchmühlen“ bezeichnet, weil nur nach einem starken Regen genügend Wasser zum Antrieb vorhanden war. Die Leistung eines oberschlächtigen Mühlrades ist größer als die eines unterschlächtigen, weil nicht nur die Strömungsenergie, sondern vor allem die Schwerkraftwirkung des auf die Oberseite des Rades zugeführten Wassers auf die Schaufeln ausgenützt wird. Sie beträgt bei der Baderbachmühle etwa 2 bis 4 KW. Die Bezeichnungen „ober-, mittel- oder unterschlächtig“ leiten sich vom Aufschlagen des Wassers auf die Schaufeln des Mühlrades ab. In der Mühle wurde bis in die [[1960er]]-Jahre Getreide verschiedener Art gemahlen (Weizen, Roggen, Gerste, Hafer). Die Kapazität der Mühle betrug etwa 150 kg Mehl in 24 Stunden. |