Allerdings dürfen sie nicht so einfach ihre Kleinkunst auf öffentlichen Plätzen oder Straßen anbieten. Dazu müssen sie gesetzlich vorgeschriebene Abgaben an den Grundeigentümer leisten, straßenpolizeiliche Gebühren. In der Stadt Salzburg also an den [[Magistrat Salzburg|Magistrat]]. Für jede Kunstsparte gibt es eine bestimmte Anzahl von Stellplätzen, um einerseits den optischen Gesamteindruck der Altstadt zu schützen und andererseits stellt diese Bestimmung eine Erleichterung für die Künstler dar. So kommt es nicht zu einem "künstlerischen Gedränge" unter ihnen. | Allerdings dürfen sie nicht so einfach ihre Kleinkunst auf öffentlichen Plätzen oder Straßen anbieten. Dazu müssen sie gesetzlich vorgeschriebene Abgaben an den Grundeigentümer leisten, straßenpolizeiliche Gebühren. In der Stadt Salzburg also an den [[Magistrat Salzburg|Magistrat]]. Für jede Kunstsparte gibt es eine bestimmte Anzahl von Stellplätzen, um einerseits den optischen Gesamteindruck der Altstadt zu schützen und andererseits stellt diese Bestimmung eine Erleichterung für die Künstler dar. So kommt es nicht zu einem "künstlerischen Gedränge" unter ihnen. |