Es existiert zur Zeit (Oktober 2013 Anm.) keine umfassende wissenschaftliche Arbeit zur Rolle der Salzburger Gesundheitämter in der NS-Zeit und zur Zwangssterilisation von "erbkranken" Patienten und Patientinnen. Dass Zwangssterilisationen auf Basis von Beschlüssen des Erbgesundheitsgerichtes Salzburg durchgeführt wurden und die Amtsärzte und Leiter der Gesundheitsämter auch in Salzburg als Antragssteller dabei die treibende Kraft waren, ist jedoch aktenkundig. Bereits im Jahr 1940 nahm Salzburg mit 52 Anträgen auf Sterilisierung die Spitzenposition in der sog. [[Ostmark]] ein, während zur selben Zeit in Wien ganze 13 Sterilisationsanträge vorlagen. | Es existiert zur Zeit (Oktober 2013 Anm.) keine umfassende wissenschaftliche Arbeit zur Rolle der Salzburger Gesundheitämter in der NS-Zeit und zur Zwangssterilisation von "erbkranken" Patienten und Patientinnen. Dass Zwangssterilisationen auf Basis von Beschlüssen des Erbgesundheitsgerichtes Salzburg durchgeführt wurden und die Amtsärzte und Leiter der Gesundheitsämter auch in Salzburg als Antragssteller dabei die treibende Kraft waren, ist jedoch aktenkundig. Bereits im Jahr 1940 nahm Salzburg mit 52 Anträgen auf Sterilisierung die Spitzenposition in der sog. [[Ostmark]] ein, während zur selben Zeit in Wien ganze 13 Sterilisationsanträge vorlagen. |